Founder Academy
Fundraising Verträge
mit fantastischen Beiträgen von diesen Startup-Gründer*innen

Florin Kutten
Zero-Waste Startup-Gründer

Michael Pfeifer
Upcycling Startup-Gründer

Dr. Desiree-Jessica Pely
Culture as a Service Gründerin

Dr. Tobias de Raet
Rechtsanwalt

Dr. Matthias Brendel
Impact Startup-Gründer

Daniel Bosman
Urban Gardening Startup-Gründer

Janosch Kühn
Entrepreneur & Investor

John Agricola
PropTech Startup-Gründer

Maika Kupfer
B2B Startup-Gründerin

Fabio Hildenbrand
Marketplace Startup-Gründer
Fundraising Verträge
Fragenübersicht
Welche Partei hat Term Sheet und Beteiligungsvertrag bereitgestellt - Investor*in oder ihr?
Wer sollte die Verträge über das Term Sheet und die Beteiligung bereitstellen? Darauf gibt es keine klare Antwort. Für beide Seiten ist ein Standardvertrag vom German Standards Setting Institute (GESSI) einfach, transparent und fair. Bei Bedarf kann dieser noch an einigen Stellen angepasst werden.

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Christof Weidl: „Wir haben ganz ohne Term Sheet gearbeitet, weil wir mit Business Angels zusammengearbeitet haben, die relativ schnell den Vertrag unterscheiden haben. Wir sind über ein Wandeldarlehen gegangen. Den Vertrag für das Wandeldarlehen haben wir zur Verfügung gestellt. Da gibt es Muster im Internet, die man anpassen kann.
In unserer Runde wussten wir, wer sich die Verträge ganz genau anschaut und eine rechtliche Due Diligence durchführt. Zudem sind wir als erstes gegangen und haben den Vertrag abgeklärt, damit alle den gleichen Vertrag am Ende haben und es nachträglich keine Probleme gibt.“


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Dr. Matthias Brendel: „Wir haben Term Sheet und Beteiligungsvertrag selbst vorbereitet, weil wir diesen Prozess selbst in der Hand haben wollten. Ich bin im Nachhinein total zufrieden, weil wir von Tag 1 einen Profi reingeholt haben. Wir haben uns damals für die KPMG Venture Services entschieden und das war goldrichtig, weil wir von Tag 1 bis über drei Finanzierungsrunden eigentlich immer das gleiche Framework nutzen konnten und auch immer selbst die Term Sheets vorgeben konnten. Die wurden auch von allen unseren 20 Business Angels übernommen bzw. akzeptiert.“
Woher habt ihr die Vorlagen für Term Sheet und Beteiligungsvertrag genommen?
Das German Standards Setting Institute (GESSI) bietet Standardverträge, die die Interessen der Gründer*innen und der Investor*innen berücksichtigen sollen. Haben unsere Gründer*innen auf GESSI zurückgegriffen oder doch lieber eine individuelle Vorlage eines Anwalts genutzt?


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Dr. Matthias Brendel: „Wir haben unsere Vorlagen von unserem Anwalt, also von KPMG Venture Services. Die Unterlagen haben für unseren Fall selbst für uns erstellen lassen. Das ist ganz wichtig, man bekommt so was ja zum Beispiel auch bei GESSI, allerdings sind die dort immer sehr investorenfreundlich.
Wenn man gründerfreundliche Terms haben will, dann muss man sie selbst machen. Wir haben es gemacht und wir sind sehr zufrieden. Bisher haben auch alle unseren 20 Business Angels diese Terms akzeptiert.“
Wie habt ihr euch über gute Anwälte für das Vertragliche informiert?
Mit welchen Kosten müssen Gründer*innen für die Rechtsberatung bei einer Finanzierungsrunde rechnen?
Die Kosten einer Rechtsberatung richten sich immer nach dem Aufwand für den Anwalt. Wenn das Startup mit den Standardverträgen vom German Standards Setting Institute (GESSI) arbeitet und nur kleine Änderungen vornehmen will, dann halten sich die Kosten in Grenzen. Ein individueller und spezieller Vertrag kostet entsprechend mehr.


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Dr. Matthias Brendel: „Die Kosten für die Finanzierungsrunde sind natürlich zweigeteilt. Es gibt einmal den Teil, der beim Notar ausgelöst wird. Da muss ich dazu sagen, dass wir nie mit einem Wandeldarlehen gearbeitet haben, sondern wir sind immer gleich in Eigenkapital gegangen.
Das heißt, wir haben die Leute immer über eine Kapitalerhöhung reingeholt. Das hat den großen Vorteil, dass man als Investor einen höheren INVEST-Zuschuss bekommt.
Außerdem hat man einen klaren Cap Table. Für jeden, der dazukommt, ist ganz klar, wie heute die Verteilung der Anteile aussieht.
Das heißt, man hat nicht so schwebende Zustände, was wir einfach nicht wollten.
Die Notarkosten sind proportional zur Finanzierungshöhe. Als wir bei unserer letzten Finanzierungsrunde 1.000.000 Euro aufgenommen haben, hatten wir ca. 6.000 Euro Notarkosten (inkl. Handelsregisteranmeldung).
Für unseren eigenen Beteiligungsvertrag haben wir bei unserer Rechtsberatung gerade mal 4.000 Euro gezahlt, weil wir den aus der vorherigen Runde quasi Copy & Paste, mit ein paar kleinen Änderungen übernehmen konnten.
Unser ganzes Vertragswerk hat über die Zeit vielleicht 12.000 – 15.000 Euro gekostet, von der Gründung bis hin zu drei einzelnen Finanzierungsrunden. Dieses Geld ist aus meiner Sicht eine perfekte Investition gewesen, weil wir wirklich sicher sein können, dass wir alle Fälle abgedeckt haben.
Das betrifft sowohl die Gründer- als auch die Investoren-Seite. Also wenn einer der Gründer aussteigen muss. Das ist aus meiner Sicht das beste Investment, dass man machen kann. Man wünscht es sich zwar nicht, aber wenn etwas schief geht, dann haben wir eine rechtliche Grundlage, die uns hilft, auf eine gerade Bahn zu kommen.“

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Christof Weidl: „Wir arbeiten da mit LUTHER zusammen, weil die schon sehr viel mit Startups zu tun hatten. Warum erwähne ich das? Weil die das auch auf einem sehr kurzen Weg machen können. Das heißt, dass da keine horrenden Kosten auf dich zukommen. Du hast am Ende des Tages ein Vertragswerk, welches du mit einem guten Anwalt besprichst. Da reicht eine Stunde Call aus, um einzelne Punkte zu klären.
Der sagt dann: “Es handelt sich um ein Standardvertrag und an der und der Stelle müsst ihr folgende Dinge wissen.” Dann geht man gut vorbereitet in das Gespräch mit dem Vertragspartner und ist in der Lage zu diskutieren. Durch diese Vorlagen haben wir super geringe Kosten gehabt, die im niedrigen dreistelligen Eurobereich liegen.“


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Dr. Tobias de Raet: „Bei der Höhe der Kosten kommt es darauf an, wie komplex es wird. Aber gerade bei Finanzierungsrunden, wo es doch sehr überschaubar ist, sollte man Festpreise oder Vergütungscaps für einzelne Leistungspakete vereinbaren. Natürlich wird ein Anwalt einem keine Flatrate geben und sagen, dass es das Gleiche kostet, wenn man statt drei Monate, sechs Monate verhandelt.
Wichtig ist dabei aber Transparenz und Kostenschätzung. Ganz am Anfang sollte man immer eine klare Kostenschätzung bekommen. Zum Beispiel: Die Verhandlung einer Seed-Finanzierungsrunde kostet 10.000 Euro, aber man sollte nicht überrascht werden. Ein guter Anwalt sollte auch frühzeitig sagen, wenn es kompliziert und teuerer wird.
Das sind nicht viele Fälle, aber es darf nicht passieren, dass die Gründer überrascht werden. Da muss man einen Anwalt auch drauf festnageln können und es darf dann nicht plötzlich 30.000 – 40.000 Euro kosten. Wichtig ist da das Expectation Management, fragt den Anwalt nach den einzelnen Leistungspaketen. Dann sagt er euch eine Hausnummer und ihr könnt ihn auch von Woche zu Woche fragen, wo ihr mit den Kosten gerade steht.
Habt da keine Scheu, jeder Anwalt muss euch auf Zuruf sagen können, wo ihr mit den Kosten gerade steht. Mein Rat ist wirklich offen über Geld und Kosten zu reden. Es sollte am Ende keine böse Überraschung für beide geben.“
Wie viele Anteile habt ihr in der ersten Runde insgesamt abgegeben und warum?
Business Angels erhalten für ihre Investition Anteile am Startup und profitieren damit vom Erfolg der Firma. Zu viele Anteile sollten Gründerinnen und Gründer jedoch auch nicht abgeben, da sie sonst zunehmend Macht und Einfluss verlieren.
Außerdem kann es zu Einbußen bei der Motivation kommen, wenn die Gründer*innen das Gefühl bekommen, dass sie nur noch für die Investor*innen arbeiten.
Wie viele Anteile haben unsere Gründer*innen in der ersten Runde abgegeben?


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Lüder Brüggemann: “Ein Problem dabei kann sein, dass man zu früh zu viele Anteile abgibt und man nach späteren Runden vielleicht nur noch 10-30 % am Startup hält und man dadurch monetär nicht mehr so motiviert ist.“


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Dr. Matthias Brendel: „Wir haben bisher 2,1 Mio. Euro eingesammelt, dafür 24 % abgegeben und das auf 3 Finanzierungsrunden runtergebrochen. Das heißt, wir haben es immer geschafft, relativ hohe Bewertungen zu rechtfertigen und die auch durchzusetzen.
In der ersten Runde waren es so 7-8 % und in dem Rahmen ist es in jeder Runde auch geblieben. Zuletzt haben wir dann 1 Mio. Euro mit unserer Teil-Runde der Seed-Finanzierung eingesammelt. Für uns war von Anfang an klar, dass wir so viel Geld einsammeln, wie wir auch brauchen. Wir haben dann meistens noch 10-20 % drauf gelegt und hatten immer das Glück, dass wir das Geld auch bekommen haben.
Dieses zusätzlich eingesammelte Geld haben wir auch immer gebraucht, weil irgendwas unvorhergesehenes passiert ist. Oder irgendein Kundenprojekt verzögert sich oder die Umsätze entwickeln sich nicht wie gewollt. Man versucht zwar immer möglichst schnell auf den Markt zu gehen, aber meistens dauert es bis zum Umsatz dann doch verdammt lange.
Deswegen sind wir froh, dass wir unsere Finanzierungen immer erweitern konnten und für uns war dann eigentlich sekundär, wie viel wir abgeben. Uns war es wichtig, dass sich das Unternehmen gut entwickeln kann und so geht es uns auch heute noch. Wir wollen ein großes Unternehmen bauen und wenn wir ein kleines Stück von einem großen Kuchen haben, dann ist es immer noch wertvoller als ein großes Stück von einem kleinen Kuchen.
Aus dem Grund auch gerne was abgeben, wenn es hilft, das Unternehmen zu skalieren. Dann fährt man aus meiner Sicht als Gründer immer am besten.“
Habt ihr Pooling für eure Investor*innen genutzt? Wie bzw. warum?
Bei Gründer*innen steigt mit der Zeit die Gesellschafteranzahl im Cap Table. Mit jeder Finanzierungsrunde steigt auch die Schwierigkeit, alle Gesellschafter bei wichtigen Entscheidungen zu integrieren. Um den Cap Table clean zu halten und die Abstimmungen zu vereinfachen, gibt es Möglichkeiten, die Stimmen zusammenzufassen und zu poolen.
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für Gründer*innen?


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Dr. Matthias Brendel: „Die Frage drängt sich bei unserem Setup natürlich auf. Wir haben 20 Business Angels an Bord. Wir haben ein Pooling Agreement bei der letzten Finanzierungsrunde mit aufgenommen, haben es aber noch nicht abgeschlossen. Wenn man ein Pooling Agreement macht, dann müssen alle Investoren zustimmen, dass sie sich poolen lassen, da haben wir von allen die Zustimmung. Allerdings braucht man dann auch ein Pool-Sprecher, der dann alles organisiert. Dort haben wir noch keinen gefunden, der es unbedingt machen will.
Man kann sich vorstellen, dass es einen Organisationsaufwand mit sich bringt und es kann eigentlich nur ein Business Angel machen, der ein entsprechendes Backoffice hat oder zumindest eine Vollzeitassistenz hat, die sich nur um seine Investments kümmert.
Wir sind jetzt den Weg gegangen, dass wir eine Pooling-Vereinbarung haben, aber wir haben sie noch nicht umgesetzt. Bisher war es für mich immer am einfachsten, wenn ich die Investoren als CEO bespiele. Wenn es um eine Abstimmung geht, dann findet die bei uns meistens eh per Umlauf statt. Das heißt, ich schicke die raus, ich notiere die einzelnen Antworten und gebe die dann auch wieder raus.
Dementsprechend haben wir es noch nicht so gebraucht, weil unsere Angels auch gut reagieren. Wir haben aber schon mal vorgebaut und alle Business Angels haben für das Pooling-Verfahren gestimmt. Bei einer nächsten Runde kann es durchaus passieren, dass ein großer Investor auf ein Pooling der kleineren Investoren besteht.“
Was spricht aus Startup-Sicht für und gegen ein Wandeldarlehen?
Das Wandeldarlehen ist wie eine Art Kredit. Das bedeutet, dass du erstmal niemandem direkte Anteile geben musst, sondern du schließt zum Beispiel mit verschiedenen Business Angels einen Vertrag. Es wird dann erst gewandelt, wenn die nächste Finanzierungsrunde gemacht wird und erst dann ist ein Notartermin notwendig.
Was spricht noch für und gegen ein Wandeldarlehen?


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Dr. Matthias Brendel: „Als Startup ist ein Wandeldarlehen dann das Mittel der Wahl, wenn es schnell gehen muss und wenn demnächst eine Finanzierungsrunde stattfindet, in der man das Wandeldarlehen wandelt, bevor eine zu große Wertsteigerung eintritt.
Es gibt da nämlich ein rechtliches Risiko, wenn das Wandeldarlehen zu lange liegt, dass es dann noch ein steuerliches Risiko für den Investor gibt, wenn die Bewertung in der Zwischenzeit zu stark gestiegen ist.
Wir haben das Wandeldarlehen immer versucht zu umgehen und wir sind direkt in Eigenkapitalbeteiligungen gegangen, weil damit einfach klare Verhältnisse geschaffen werden.
Jeder sieht in der Gesellschafterliste genau, wer welche Anteile hat. Es sind alle voll an Bord und es gibt keine schwebenden Zustände, wie es beim Wandeldarlehen häufig der Fall ist. Außerdem gab es eine Änderung in der INVEST Zuschuss Reform.
Bei einem Investment in Eigenkapital bekommt der Investor 20 % Cashback, wohingegen beim Wandeldarlehen nur 10 %. Das spricht aus meiner Sicht schon für ein Eigenkapital Investment, weil man als Gründer das wieder verwenden kann, um die Bewertung vielleicht noch ein bisschen nach oben zu verhandeln.“

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Christof Weidl: „Ein Wandeldarlehen ist einfach schnell, weil es ein bilateraler Vertrag ist. Damit musst du nicht zum Notar gehen. Wir haben uns für ein Wandeldarlehen mit Wandlungspflicht entschieden. Das bedeutet für uns auch die Sicherheit, dass wir jetzt nicht diesen Kredit als Damokles-Schwert über uns haben.
Es sind klare Metriken drin, dass gewandelt werden muss, dann aber geballt und nicht so, dass wir jetzt 20 Notartermine gehabt hätten, was unnötige Kosten verursacht hätte. Geschwindigkeit ist da ein Trumpf und für einen Investor ist es auch gar nicht so uninteressant, weil du in ein Wandeldarlehen natürlich auch Discounts und ähnliches vereinbaren kannst. Für sie ist es ja eh festgeschrieben, also kaum Nachteile für einen Investor. Also für beide Seiten eigentlich nur Vorteile.“
Was sagen Business Angels über Wandeldarlehen?
Ein Wandeldarlehen ist ein Darlehen mit der Option, dass die Schulden in eine Beteiligung umgewandelt werden können. Vor allem kann es bei Startups zur Finanzierung eingesetzt werden. Ein Vorteil ist ein geringerer Aufwand und weniger Transaktionskosten als bei einer klassischen Kapitalerhöhung.
Das Risiko für den Gläubiger besteht allerdings darin, dass Startups häufig keine großen Wertgegenstände besitzen, die einen Zahlungsausfall ausgleichen könnten. Bei Insolvenz gibt es daher auch nicht viele Möglichkeiten einen Totalverlust der Forderungen zu vermeiden.
Nutzen erfahrene Business Angels das Wandeldarlehen?


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Jana Moser: „Ein Wandeldarlehen hat wie gesagt bestimmte Vor- und Nachteile. Der Vorteil eines Wandeldarlehens ist erst mal, dass ich es sofort und ohne Probleme bekommen kann. Ich muss keine großen formellen Dinge erfüllen und ich muss damit vor allem nicht zum Notar. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Ein Wandeldarlehen ist somit ein sehr schnelles und flexibles Finanzinstrument vor allem für Startups, die schnell Liquidität brauchen. Außerdem findet bei einem Wandeldarlehen noch keine Bewertung des Startups statt. Das hat den Vorteil, da es gerade am Anfang sehr schwierig ist zu bestimmen, welchen Wert das Unternehmen hat.
Außerdem ist es möglich, bei Wandeldarlehen eine BAFA-Förderung zu erhalten. Deshalb ist das Wandeldarlehen für die Investoren- und Gründer-Seite interessant.“


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Olaf Stichtenoth: „Eins der Probleme bei dem Wandeldarlehen ist, dass man normalerweise eine Schwelle definiert und diese Schwelle ist dann eine Investitionsrunde, wo zum Beispiel 1 Millionen Euro Eigenkapital zufließt. Erst wenn diese Schwelle erreicht wird, dann wird auch gewandelt. Wenn das Unternehmen aber zwischendurch Kapital braucht und eine Bridge-Runde macht, dann nimmt das Startup neues Kapital auf.
Das bedeutet, dass die bisherigen Träger der Wandeldarlehen nicht gewandelt und auch nicht verwässert werden. Das ist ein Punkt, welchen Gründer häufig nicht beachten.
Ein weiterer Punkt ist, dass ich als Träger eines Wandeldarlehens kein Gesellschafter bin. Die Rückzahlung des Wandeldarlehens steht aber auch nicht vor anderen Darlehen. Trotzdem bin ich im Insolvenzfall erstmal ein Schuldner und kein Gesellschafter. Das wird anders behandelt und hat eventuell auch andere Mithaftungsrisiken für die Gründer. Das sind wichtige Themen. Ich bin da kein Experte und da sollte man sich von Experten beraten lassen.
Es ist auch ein Vorteil, wenn man Leute auch direkt als Gesellschafter im Startup hat. Die stehen dann einfach auf einer anderen Stufe und dann gibt man Eigenkapital aus. Wenn man mit Eigenkapital ohne Verschuldung pleite geht, dann haben die Gesellschafter ganz andere Rechte, als wenn sie Fremdkapitalgeber sind.
Ein weiteres Problem für die Gründer ist, wenn die Runde überhaupt nicht zustande kommt. Es gibt immer so ein Ablaufdatum für ein Wandeldarlehen und dann gibt es eine Zwangswandlung. In den meisten Fällen ist die Zwangswandlungsbewertung niedriger als die Zielwandlungsbewertung, also niedriger als das Cap. Manchmal auch nicht, es kommt immer darauf an, was verhandelt wurde. Was ich aber im Markt so sehe, ist, dass die Zwangswandlung um ca. einen Faktor 1,5 niedriger ist.
Dann kann es natürlich sein, dass plötzlich sehr viel Equity reinkommt, was sich die Gründer nicht ganz so vorgestellt haben. Das ist wieder so eine Sache, Equity bringt für alle beteiligten Sicherheiten und es bringt klare Rechte für Business Angels mit. Tatsächlich steht in den meisten Verträgen von Wandeldarlehen, dass die Business Angels Gesellschafter ähnliche Rechte haben. Aber als echter Gesellschafter steht halt ganz viel zum Beispiel im GmbH-Gesetz und man hat standardisierte Rechtsstrukturen. Gerade was Informationspflichten angeht, vereinfacht es viele Stellen.
Außerdem ist klar, wie die Beteiligung ist, man verwässert danach gemeinsam und Business Angel und Gründer ziehen viel mehr an einem Strang. Ich bin da gar nicht so entschieden, was ich für mich besser finde. Auch das Argument, dass Wandeldarlehen so viel günstiger sind, sehe ich nicht so, da die Notarkosten bei kleinen Runden überschaubar sind, also wenn man einen vernünftigen Notar hat.
Das ist vielleicht auch so eine Sache, Notare rechnen zwar nach der Gebührenordnung ab, aber die kann auch sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Es lohnt sich für Gründer und Business Angels zu fragen, was es bei dem Notar kostet. Oder eben einen Notar zu haben, dem man vertrauen kann.“


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Jana Moser: „Ein Wandeldarlehen hat allerdings auch einige Nachteile. Insbesondere ist ein Problem, dass man eben nur ein Darlehen gegeben hat. Das heißt, ein Business Angel ist in dem Moment nur Vertragspartner des Startups. Das bedeutet, man hat andere Positionen und Rechte, als wenn man richtige Anteile an dem Unternehmen hält. Es gibt zum Beispiel kein gesetzlich festgelegtes Mitspracherecht. Deshalb sollte man darauf achten, ähnliche Mitspracherechte im Wandeldarlehensvertrag zu verankern.
Außerdem sollte man als Business Angel auch darauf achten, dass man sich zu der Wandlung nicht zwingen lässt. Einige Startups bringen dies in den Vertrag mit ein. Das kann große Nachteile für den Angel haben, gerade wenn sich zwischen Darlehensgewährung und Wandlung das Geschäftsmodell ändert und man es als Investor gar nicht mehr unterstützen will.
Ein anderer wichtiger Punkt ist, dass man nicht am Gewinn beteiligt wird, anders als bei einer direkten Beteiligung. Wenn sich zwischen der Gewährung des Darlehens und der Wandlung einige Gewinne entwickelt haben, so hat es Auswirkungen auf die Bewertung und man so gegebenenfalls schlechter dasteht.
Ein weiterer Nachteil beim Wandeldarlehen ist, wenn man eine BAFA-Förderung in Anspruch genommen hat, dass man einen gewissen Zeitdruck hat. Dabei muss man auch die Zeit einplanen, die eine Wandlung in Anspruch nimmt.
Eine Sache kann ich noch ergänzen. Als Business Angel muss man darauf achten, dass die Startups selber wissen, wo ihre Geldflüsse herkommen und was sie mit ihrem Geld machen. Auch das sie wissen, dass sie selber irgendwann wandeln müssen. Viele Startups ruhen sich auf dem Geld aus, was sie bekommen und strecken die Zeit bis zur Beteiligung lange hin.
Dann entsteht zu wenig Druck bei den Startups, weil sie die entsprechende Finanzierungen und das Geld schon haben, aber natürlich niemanden haben, der ihnen ins Geschäft reinredet. Das führt eher dazu, dass man am langen Arm verhungert, wenn man die Zwangswandlung in den Vertrag mit aufnimmt, dann kann es funktionieren, hat aber auch wieder Nachteile.“


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Xavier Sarras: „Zunächst einmal muss man sich überlegen, was die Zielsetzung eines Angels ist. Möchte ich ein Track Record aufbauen, möchte ich den später mal zeigen. Ist es vielleicht mein Start, um später ein Fondsvehikel zu bilden und Ähnliches. Dann sollte man aufpassen, dass man nicht zu viele Wandeldarlehen zeichnet, weil sie erst nach der Wandlung einen Bewertungspunkt haben. Erst dann ist der Wert wirklich festgestellt, bis dahin sind sie nun mal ein Darlehen. Wenn man einfach nur für sein eigenes Vermögen Angel ist, dann keine Angst vor dem Wandeldarlehen.
Ein Wandeldarlehen ist ein wunderbares Instrument. Ich rate auch vielen Startups dazu, Convertible Rounds zu machen. So können sie schneller Liquidität aufbauen. Früher haben die Startups geraised, geraised, geraised, bis dann irgendwann die Runde voll war. Dann hast du die Kapitalerhöhung gemacht und dann hattest du das Kapital. Da ist viel Momentum für die Startups verloren gegangen. Deshalb finde ich es gut, wenn ein Startup in der Pre-Seed Runde mit Wandeldarlehen anfängt. Da und dort was einnimmt und dann können die einfach schon loslegen und arbeiten. Also wenn sie das Vertrauen der ersten Investoren auch haben. Mit Momentum lässt sich auch mehr Investments holen, also rate ich eher dazu, Wandeldarlehen zu machen.
Viele Angels haben am Anfang ein bisschen Vorsicht, weil sie sagen, dass es kein richtiges Investment ist und was ist, wenn das nicht wandelt? Davor sollte man einfach nicht zurückschrecken, es ist ein ganz normales Instrument geworden, was in der Regel auch immer wandelt. Wenn es nicht wandelt, dann ist entweder sowieso alles vorbei oder es wandelt eben nicht, weil die Frist noch nicht abgelaufen ist oder so. Das ist aber eigentlich superselten der Fall.“


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Dörte Kaschdailis: „Also das Häufigste ist ja, weil wir so früh mit den Unternehmen zusammen kommen, dass wir erst im Wandeldarlehen zusammen unterwegs sind. Ein Wandeldarlehen ist ein relativer Standard am Markt. Also da schaut man zum Beispiel auf die Laufzeit.
Ich schaue auch immer gerne, wer Co-Investor:in ist. Das ist jetzt nicht Teil des Wandeldarlehensvertrags, aber da schaue ich schon immer mal ein bisschen mit drauf. So ein Wandeldarlehnsvertrag ist auch keine Raketentechnik. Natürlich der Horizont zu wandeln, wann dann gewandelt wird, ist wichtig.
Natürlich Themen die relevant sind, wie zum Beispiel: Wie realistisch ist es, dass wir zu dem Zeitpunkt auch so weit sind. Wir haben natürlich jetzt auch schon Beteiligungen gewandelt, das passiert ganz unterschiedlich. Das kann mal sein, weil wir mit einem kleineren Ticket drin sind und dass wir gepoolt werden. Da gucken wir dann natürlich ganz genau, mit wem wir gepoolt werden, mit welchen Stimmrechtsanteilen und so weiter. Das kann aber auch sein, dass wir wandeln, weil ein VC dazukommt.
Es gibt ja Verträge. Wenn die Verträge rausgesucht werden, ist vielleicht ein kritischer Zustand erreicht. Für den Zeitpunkt, an dem wir ein Darlehen wandeln, haben wir hoffentlich auch eine so enge Bindung zu unserer Beteiligung und zu den Personen. Also das man jetzt nicht nur am Vertrag mitredet, sondern auch im operativen Geschäft unterstützt. Zum Thema Vertrag habe ich aber sehr viel gelernt und es ist auch wichtig, die Dinge zu verstehen und sich auch mal mit Menschen zusammensetzt, die einem die einzelnen Paragraphen erklären können, um die Bedeutung zu verstehen.“
Was spricht aus Startup-Sicht für und gegen ein echtes Equity-Investment?
Bei einer Eigenkapitalfinanzierung müssen Gründer*innen Business Angels oder Venture Capital Fonds finden, die bereit sind, das Startup im Austausch gegen Anteile zu einer bestimmten Bewertung zu finanzieren.
Doch was spricht konkret für und gegen diese Finanzierungsform?


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Dr. Matthias Brendel: „Wir haben das Wandeldarlehen immer versucht zu umgehen und wir sind direkt in Eigenkapitalbeteiligungen gegangen, weil damit einfach klare Verhältnisse geschaffen werden.
Jeder sieht in der Gesellschafterliste genau, wer welche Anteile hat. Es sind alle voll an Bord und es gibt keine schwebenden Zustände, wie es beim Wandeldarlehen häufig der Fall ist. Außerdem gab es eine Änderung in der INVEST Zuschuss Reform.
Bei einem Investment in Eigenkapital bekommt der Investor 20 % Cashback, wohingegen beim Wandeldarlehen nur 10 %. Das spricht aus meiner Sicht schon für ein Eigenkapital Investment, weil man als Gründer das wieder verwenden kann, um die Bewertung vielleicht noch ein bisschen nach oben zu verhandeln.“
Was haltet ihr von Investments, die in Tranchen ausgezahlt werden?
Investitionen, die an Milestones gebunden sind, haben für Investor*innen den Vorteil, dass das Risiko für sie minimiert wird. Nur wenn die Gründer*innen beispielsweise einen bestimmten Umsatzmilestone erreicht haben, bekommen sie die nächste Investitionssumme ausgezahlt.
Milestones sind nicht genau planbar und haben für Gründer*innen den Nachteil, dass sie auf bestimmte Vorgaben festgenagelt werden. Wenn diese nicht erfüllt werden, kann der Business Angel seine Zahlungen stoppen, die jedoch vom Startup eingeplant waren.
Wie relevant sind Milestones und würden unsere Gründer*innen Milestones akzeptieren?


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Dr. Matthias Brendel: „Investments in Tranchen auszuzahlen, macht bei großen Investments durchaus Sinn. Im Angel Bereich macht es eher keinen Sinn, bei uns war der größte Investor mit 350.000 Euro dabei und er hat die uns auch direkt ausgezahlt, weil er ja momentan auch Negativzinsen darauf bezahlt.
Das heißt, er war eigentlich froh, dass wir es sofort genommen haben. Wenn man es an Milestones koppelt und in Tranchen auszahlt, dann ist es eben ein gewisser Organisationsaufwand, den ich nur dann akzeptieren würde, wenn es unbedingt nötig ist. Dann muss man wieder einen Meilenstein tracken, der ist in kurzer Zeit vielleicht schon wieder überholt. Da fließt sehr viel Energie rein, in ein Investment, zu dem sich eigentlich sowieso beide Seiten committet haben.
Die Frage ist, was passiert, wenn ein Meilenstein nicht erreicht werden kann, weil zum Beispiel ein Kunde abgesprungen ist. Was macht man dann? Lässt man das Investment dann platzen oder macht man es trotzdem? Und dann kann man es doch gleich trotzdem machen.
Deswegen bin ich kein Freund davon, so formelle Mechanismen zu etablieren, die den Gründer und Investor davon abhalten, worum es eigentlich geht, nämlich Business zu generieren und das Unternehmen nach vorne zu bringen. Deswegen würde ich als Gründer gleich die komplette Kohle einsacken und für einen Investor ist es eigentlich auch einfacher.
Nur wenn ein VC wirklich darauf besteht, würde ich mich darauf einlassen, aber im Angel Bereich hat es aus meiner Sicht keine Relevanz.“
Worauf muss man als Gründer*in beim Term Sheet besonders achten?
Worauf muss man als Gründer*in beim Beteiligungsvertrag besonders achten?
Business Angels sind nach dem Investment ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin. Das bedeutet, es gelten formelle Rechte und Pflichten nach dem Beteiligungsvertrag. Diese Rechte und Pflichten bestimmen auch die Machtverhältnisse im Startup.
Doch auf welche Details im Beteiligungsvertrag kommt es wirklich an?


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Dr. Daniel Fallscheer: „Es gibt natürlich die Grundfrage, wie du dein Startup finanziert. Du kannst ein Convertible Loan Agreements (CLA, Wandeldarlehen) machen. Das kann man zeitlich ungebunden machen, du bist flexibel, was die Bewertung angeht. Da kommt es natürlich auf ein paar Kern-Terms an, zum Beispiel Liquidationspräferenzen, Mitbestimmungsrechte, Rechte des Boards, Mehrheiten für Votings und Optionspools für Mitarbeiter.
Das sind so die Kernthemen, der Rest ist auch ganz viel Standard und da muss man durchgehen. Für uns sind die Terms wichtig, die uns am Schluss treffen und die uns eventuell einschränken.“


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Dr. Patrick Müller: „Da kommt es immer auf die Phase des Startups an, wann denn so ein Beteiligungsvertrag verhandelt wird. Zum anderen kommt es auf die Perspektive an, wie man sich die Fallstricke eines möglichen Beteiligungsvertrags ansieht.
Wenn man sich die Phase anschaut, dann ist es schon ein sehr großer Unterschied, ob man in der Gründungsphase und ein erster Beteiligungsvertrag aufgesetzt wird oder ob man schon in einer Series A oder B ist. Wir hatten letztes eine Finanzierungsrunde in der Series E, das war schon ein hohes Reck und da ging der Beteiligungsvertrag über 50-60 Seiten.
Das wäre in der Anfangsphase ein Overkill. Also es kommt schon sehr stark auf die Phase an. Dann kommt es natürlich auch auf die Perspektive an, es gibt zwei zentrale Gesellschaftsgruppen: die Founder und die Investoren.
Da kann man auch wieder Differenzieren, wir erleben häufig eine Struktur wie zum Beispiel: Ein Startup hat schon eine Seed-Finanzierung durch, primär aus dem Family & Friends Bereich und dann kommt eine Series A, die mit anderen Investoren durchgeführt wird. Dann kommt vielleicht ein großer Lead-Investor hinzu und kleinere Business Angels werden gepoolt. Je nachdem, welche Shares ausgegeben werden, zu welchem Zeitpunkt welcher Investor reingeht und zu welcher Quote, sind die Interessen natürlich auch völlig unterschiedlich.
Inhaltlich kann man sicherlich noch auf der Zeitachse differenzieren zwischen dem Daily Business (Zustimmungskataloge, Informationsrechte) und der Zukunft (Exit, Bad Leaver Klausel).“

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Christof Weidl: „Worauf würde ich achten und was sind für mich die wichtigsten Punkte?
Ich glaub, es ist wichtig zu wissen, dass man mit einem Vertrag nicht alles regeln kann. Es ist nicht möglich, auf jede Situation in der Zukunft vorbereitet und abgesichert zu sein. Für uns war das wichtig, weil man oft dazu neigt immer mehr mit in den Vertrag aufzunehmen.
Für uns war folgender Punkte besonders wichtig:
Mitspracherechte: So ein Vertrag kann beinhalten, dass du wahnsinnig viele Reportings machen musst oder du jeden Monat Rede und Antwort stehen musst. Mit solchen Dingen wäre ich sehr vorsichtig, weil alle Dinge, die dich in deiner Freiheit einschränken, wird dir früher oder später auf die Nerven gehen.
Diese Standardthemen, die in so einem Vertrag sowieso drin sind, die kann man getrost auch gehen. Bei der Laufzeit haben wir jetzt eine relativ kurze von 18 Monaten gewählt, weil wir eine Wandlungspflicht drin haben. Die harten Faktoren, die sind auch immer drin und da gibt es auch immer am wenigsten Diskussion.
Bei weichen Faktoren kann es schon schneller zu Diskussionen kommen, im Sinne davon, was das Startup alles liefern muss. Daran erkennst du auch schon ziemlich genau, wie dein Gegenüber in der Zusammenarbeit sein wird. Im Zweifel sollten auch die Alarmglocken angehen und sich das Startup gegen einen Investor entscheiden.“
Was sind typische Exit-Klauseln im Beteiligungsvertrag?
Der Beteiligungsvertrag beinhaltet einige wichtige Regelungen bezüglich des Exits. Wenn der Exit erfolgt, können unterschiedliche Klauseln zum Nachteil für Gründer*innen werden. Aus dem Grund sollten Gründer*innen den Beteiligungsvertrag auch unter den Gesichtspunkten eines Exits prüfen.


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Dr. Patrick Müller: „Exit-Klauseln sind natürlich auch so ein Standardwerkzeug im Werkzeugkasten eines jeden Beteiligungsvertrages. Es ist auch teilweise im Gesellschaftsvertrag geregelt, aber primär im Beteiligungsvertrag.
Worum geht es da?
Ein Startup zeichnet sich dadurch aus, dass es nicht immer im Vorhinein daraus ausgerichtet ist, ein Familienunternehmen oder mittelständisches Unternehmen zu gründen. Das ist auch der Unterschied zu einer normalen Selbstständigkeit und einem Startup. Da geht es ja oft darum, ein cooles, innovatives Produkt erfolgreich in den Markt einzuführen, um dann mit einer höheren Bewertung einen Exit zu machen. Durch den Verkauf der Anteile auszuscheiden.
Natürlich muss dieses Szenario in der Zukunft auch schon am Anfang geregelt werden. Da gibt es bestimmte Klauseln, die immer Bestandteil des Beteiligungsvertrags sind.
Vorkaufsrecht (right of first refusal):
Aus einer Kapitalgesellschaft kommt man nur sehr schwer einseitig raus, da geht es um viele Rechte, Pflichten und Haftungen. Da will man schon wissen, mit wem man es zu tun hat. Wenn es drei Founder, einen Business Angel und einen VC Fonds gibt und der Business Angel seine Anteile verkaufen will, dann haben die übrigen Gesellschafter ein Vorkaufsrecht. Da müssen auch zeitliche Fristen beachtet werden!
Tag-Along- und Drag-Along-Klauseln:
Da geht es um Mitverkaufsrechte und Pflichten. Tag-Along heißt sinngemäß, wenn jemand seine Shares verkaufen möchte, dann haben Mitgesellschafter das Recht, zu der gleichen Bewertung ihre Anteile auch zu veräußern. Das hat alles mit der Bindung zwischen den Gesellschaftern zu tun.
Umgekehrt das gleiche mit Drag-Along, es kann ja sein, dass ein Investor sagt, dass er für 10 % nicht einsteigt, sondern 50 % oder 100 %haben will. Dann will man, dass sich die Founder auch nicht querstellen können. Wenn eine sinnvolle Unternehmensbewertung auf dem Tisch liegt und entsprechende Parameter erfüllt sind, dann sind die Founder verpflichtet, ihre Anteile auch mit abzugeben.
Ansonsten könnte es ja sein, dass mein Investment für immer stockt, weil der Investor den Exit nie will. Solche Szenarien sollen einfach vermieden werden, dass man flexibel bleibt und seine Anteile auch irgendwie veräußern kann. Das sind ganz zentrale Themen bei Exit-Szenarien.
Man nennt die letzteren Klauseln auch oft Co-Sale Klauseln, also Mechanismen, die sicherstellen, dass dann mehrere verkaufen.“
Welche ungewöhnlichen Themen sollten in den Beteiligungsvertrag?
Es gibt Themen, über die sich Gründer*innen wenig Gedanken machen, die aber trotzdem im Beteiligungsvertrag abgedeckt werden sollten. Welche Themen das sind, verraten dir unsere Gründer*innen:


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Dr. Matthias Brendel: „Neben Krankheit und Schwangerschaft sollte auch der Todesfall berücksichtigt werden. Damit will man sich natürlich nicht beschäftigen, also was passiert, wenn einer der drei Gründer stirbt, aber es kann passieren. Da gibt es wichtige Konstellationen, beispielsweise gehen bei einer Ehe die Anteile auf die Partnerin über und dann kann es sehr schnell kompliziert werden.
Da wird ein Rückkaufsrecht für die übrigen Gründer benötigt, damit die die Chance haben, die Anteile im Unternehmen zu halten und operativ handlungsfähig zu sein. So was ist eine Herausforderung für die Gründer, solche Fälle auszudiskutieren, aber man wächst auch daran, weil man sich eben auch dafür absichert.
Uns hat es sehr geholfen, auch den Fall mal durchzudiskutieren und von unserem Anwalt Impulse zu bekommen, was alles passieren kann und auf was man achten muss.“
Was hättet ihr früher über die Verträge wissen sollen?
Gibt es rechtliche Fallstricke, die nur die Auswahl der Investor*innen betreffen?
Zum Thema Verträge ist entscheidend, dass die Gründer*innen wissen, worauf sie sich einlassen. Das, worauf sich geeinigt wurde, muss entsprechend festgehalten werden, damit alle Parteien rechtlich abgesichert sind. Dafür kann es sicher hilfreich sein, einen Anwalt im Netzwerk zu haben.
Wie gehen erfahrene Gründer*innen mit dem Thema Verträge und rechtlichen Fallstricken um? Ist dieses Thema bei der Auswahl der Business Angels und VCs relevant?


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Madeleine Heuts: „Ein klassischer Fehler ist, dass Startups am Anfang viel zu viele und viel zu kleine Investoren mit reinnehmen. Da kann man sich natürlich den Cap Table ziemlich zerschießen. Man muss sich immer bewusst machen, dass ein Investor, der Anteile bekommt, sitzt mit am Tisch, wenn es eine Gesellschafterversammlung gibt.
Das bedeutet, derjenige hat eine Stimme und bestimmte Rechte. Zum Beispiel Auskunftsrechte, Informationsrechte, alles Mögliche, wo man die Investoren auf dem Laufenden halten muss. Je nachdem, wie viele Anteile er hat, kann er auch bestimmen, ob du eine Entscheidung durch bekommst oder nicht, weil du immer Mehrheiten brauchst.
Das sollte man nicht unterschätzen. Stell dir vor, dass du am Anfang 10 Business Angels mit reinnimmst, die alle nur 10.000 Euro investieren. Dann hast du zwar 100.000 Euro eingenommen, aber wenn du die Leute direkt beteiligst und keine extra Regeln mit aufnimmst, dann hast du 10 Menschen, die du zu jedem Notartermin und Gesellschafterversammlung einladen musst und jeder irgendwie mitredet.
Das ist superanstrengend und da hat ein VC oft keine Lust drauf. Gleichzeitig ist es auch ein Zeichen dafür, dass sich jemand nicht professionell beraten lassen hat und professionell aufgestellt ist. Das kann für einen Investor auch den Unterschied machen, ob er überhaupt in dich investieren will.
Da gibt es vielleicht das andere Startup, die sowas ähnliches machen, aber ein sauberes Cap Table haben. Dann geht es vielleicht lieber mit denen. Deshalb ist es so wichtig, sich vorher zu informieren, wie man die Investoren mit reinnimmt.“
Wie läuft das Investieren denn genau ab, also welche Schritte gibt es für die Startups?
Was bedeutet der Begriff "Cap Table"?
Ein Capitalization Table (Cap Table) setzt sich aus allen Eigentümern eines Startups und dessen gehaltenen Anteilen zusammen.
Kurz gesagt: Wem gehört was und in welcher Höhe?


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Dr. Matthias Brendel: „Der Cap Table bedeutet, wie die Anteile des Startups verteilt sind. Wenn alle Anteilseigner an einem Tisch sitzen, wer hat letztendlich welche Stimmrechte. Da ist sehr wichtig, dass die Gründer ein entsprechendes Verhältnis zueinander haben. Aus meiner Sicht ist das die Basis und wir haben uns dazu entschieden, dass die drei Gründer exakt gleich gewichtet sind.
Das heißt, jeder hatte von uns am Anfang genau 33,3 % und wir verwässern auch alle gleichmäßig. Das ist aus unserer Sicht ein fairer Ansatz, aber manchmal gibt es auch gute Gründe, warum ein Gründer mehr bekommt, weil er noch irgendwas mit eingebracht hat.
Dann kommen irgendwann Investoren hinzu und da macht es auch Sinn zu schauen, ob es einen Lead-Investor gibt, der den größten Anteil bekommt. Bei uns ist der Lead-Investor über die Finanzierungsrunden hinweg gleich geblieben, weil er immer mitgegangen ist. Das war natürlich auch ein tolles Signal für die neuen Investoren.“
Welche Bedeutung hat ein sauberer Cap Table?
Nach jeder neuen Startup-Finanzierungsrunde wächst der Cap Table und es wird für die Gründer*innen immer aufwendiger alle Investor*innen in die Entscheidungen einzubinden.
Für Gründerinnen und Gründer ist ein sauberer Cap Table daher wichtig, um bei der Abstimmung bei Entscheidungen nicht zu lange zu brauchen. Alle Gesellschafter*innen sollten daran interessiert sein, damit Gründer*innen ihre begrenzte Zeit voll für das Business einsetzen können.
Aus diesem Grund sollte von Anfang an darauf geachtet werden, dass der Cap Table sauber aufgesetzt und auch in weiteren Finanzierungsrunden sauber bleibt.
Lösungen sind beispielsweise: Stimmrecht-Pooling, Treuhänder oder Pooling-Gesellschaften


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Dr. Matthias Brendel: „Wenn man jetzt wie wir 20 Investoren hat, dann ist es natürlich wichtig, dass es nicht zu zerfleddert aussieht. Genau deshalb haben wir dieses Pooling Agreement schon vorbereitet. Das heißt, alle Business Angels haben schon zugestimmt, dass sie sich poolen lassen, wenn sie weniger als 2 % am Unternehmen halten. Das sind im Endeffekt alle, bis auf zwei, die darunter fallen.
Wenn jetzt ein großer VC dazu kommt, dann sieht er, dass er die drei Gründer und zwei größere Investoren vor sich sitzen hat, worunter einer der Poolsprecher ist, der noch alle kleinen Investoren vertritt.
Das ist für einen großen Investor natürlich deutlich attraktiver, als wenn er weiß, dass da 20 Leute mit am Tisch sitzen, die teilweise nur 0,1 % ausmachen, aber bei allem mit quatschen dürfen. So kann es passieren, dass die Diskussionen sehr lange dauern.
Aus dem Grund ist es wichtig, dass der Cap Table aufgeräumt ist und das heißt, dass die Gründeranteile sauber verteilt sind, dass kleinere Business Angels gepoolt sind, damit nicht zu viele Menschen am Tisch sitzen und klar ist, wer welches Stimmrecht hat.“
Was ist Verwässerungsschutz (Anti-Dilution-Protection)?
Der Verwässerungsschutz (Anti-Dilution-Protection) schützt Investor*innen davor, dass ihre Beteiligungsquote zu stark verwässert wird. Bei einer Downround wäre das beispielsweise der Fall, da eine neue Investor*in zu einer niedrigeren Bewertung einsteigen kann und so proportional mehr Startup-Anteile bekommt.
Doch wie funktioniert der Verwässerungsschutz (Anti-Dilution-Protection)?


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Dr. Patrick Müller: „Ganz allgemein kann man sagen, dass es im Kapitalgesellschaftsrecht das Prinzip des Verwässerungsschutzes gibt. Was ist damit gemeint?
Founder gründen ein Unternehmen und benötigen für den weiteren Aufbau des Startups Investitionen. Mit zunehmender Anzahl an Investoren werden auch eine zunehmende Anzahl an Shares abgegeben. Das heißt, dass die Beteiligung immer mehr verwässert.
Zum Beispiel startet ein Founder mit 100 % und mit zunehmender Anzahl an Finanzierungsrunden, verwässert die Struktur immer mehr. Der Cap Table wird immer größer und komplexer. Da stellt sich die Frage, was man dagegen eigentlich tun kann?
Da gibt es zwei Varianten: das Bezugsrecht und die Downround Protection.
Bezugsrecht:
Wenn zwei Founder jeweils 50 % an einer GmbH halten und 2-3 Investoren aufnehmen und danach noch mal eine Finanzierungsrunde durchgeführt wird, haben die Bestandsinvestoren erst mal ein Bezugsrecht. Sie haben gesetzlich das Recht, zumindest in der Höhe nachfinanzieren, dass die bisherige Beteiligungsquote nach Cap Table aufrechterhalten bleibt.
Das Problem hier ist, dass nach dem Pay to Play Prinzip auch die Leistungen mit einhergehen müssen. Sprich, man muss dann auch die Zahlung für die Kapitalrücklagen und das Aufgeld einer Kapitalerhöhung tätigen.
Aus dem Grund sehen eigentlich alle Beteiligungsverträge vor, dass das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, weil sonst einzelne Gesellschafter das Wachstum und die Aufnahme weiterer Finanzierungen verhindern. Deswegen ist das Bezugsrecht auch nur ein bedingter Schutz, der eigentlich immer ausgehebelt wird.
Downround Protection:
Da wird durch verschiedene Klauseln sichergestellt, dass die Bestandsinvestoren bei einer Downround nicht das Nachsehen haben und zu dem Nominalwert Anteile zugewiesen bekommen, um einen Verwässerungsschutz zu bieten.“
Wie funktioniert eine Downround Protection und was müssen Gründer*innen beachten?
Bei der Downround Protection wird durch verschiedene Klauseln sichergestellt, dass die Bestandsinvestor*innen bei einer Downround nicht das Nachsehen wegen einer niedrigeren Startup-Bewertung haben.
Doch welche Klauseln gibt es?


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Dr. Patrick Müller: „Zur Downround Protection kann man sagen, dass das bislang eher so ein theoretisches Konstrukt gewesen ist. Die Downround Protection kommt in der Praxis nicht so oft vor und war bisher nicht das zentrale Thema der VC- und Startup-Beratung. Momentan hat es sich durch die allgemeine volkswirtschaftliche Entwicklung etwas verschoben und es zumindest mehr diskutiert wird.
Es werden jetzt nicht ständig Finanzierungsrunden durchgeführt, die zu einer niedrigeren Bewertung durchgeführt werden wie die Vorangegangene (=Downround). Die Möglichkeiten sind jetzt aber mehr auf dem Schirm der Investoren und somit auch für die Founder relevant.
Worum geht es bei den Downround Protection Klauseln?
Es geht im Grunde darum: Ein Investor investiert zum Beispiel in einer Series A zu einer Unternehmensbewertung von 15 Mio. Euro und zwei Jahre später wird eine Series B mit einer Unternehmensbewertung von 10 Mio. Euro durchgeführt.
Die neue Finanzierungsrunde geht natürlich auch mit einer Verwässerung einher und da gibt es vertragstechnische Möglichkeiten, dass man diese Verwässerung auffängt. Der Gesetzgeber hat da keine Regelungen geschaffen. Die Verwässerung wäre die logische Folge im Rahmen der Beteiligungsquoten nach Cap Table.
Die Downround Protection Klauseln sind von der Grundidee alle identisch. Da werden einzelnen Investoren ein exklusives Recht eingeräumt, dass sie neue Geschäftsanteile zum Nominalbetrag erhalten. So wird die wirtschaftliche Verwässerung ausgeglichen und es wird so getan, als hätte der Investor auch schon zu dieser niedrigeren Bewertung finanziert.
Ergänzend gibt es dann noch weitere Ausprägungen. Zum Beispiel kann auch der Durchschnittspreis der letzten Finanzierungsrunden genutzt werden. Da hat man viel Gestaltungsspielraum, wie viele Finanzierungsrunden man da ansetzt.
Außerdem gibt es eine Methode, wo nicht nur der Ausgabepreis, sondern auch das Volumen der einzelnen Finanzierungsrunden mit eingerechnet und so ein Gesamtwert errechnet wird.
Zudem gibt es eine Methode, wo noch alle sonstigen Investitionen eingerechnet werden. Zum Beispiel Stammkapital oder andere Finanzspritzen oder Optionsrechte.“
Welche Gründerverpflichtungen werden von Business Angels genutzt, um die Founder im Startup zu halten?
In frühen Phasen investieren Business Angels zu einem großen Teil in das Humankapital der Gründer*innen. Sie glauben an die Menschen hinter der Start-up-Idee und das macht einen großen Teil der Investmententscheidung aus.
Da wollen Investor*innen natürlich, dass die Gründer*innen im Startup bleiben und hart an ihrem Business arbeiten.
Welche konkreten Gründerverpflichtungen können von Business Angels dafür genutzt werden?


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Dr. Patrick Müller: „Bei den Gründerverpflichtungen geht es im Grunde darum, vor allem in der Anfangsphase (Pre-Seed-, Seed-Phase aber auch Series A) wird vor allem in Human Capital investiert, in die Fähigkeiten der Founder. Man will natürlich sicherstellen, dass die Founder auch an Bord bleiben.
Da gibt es verschiedene Regeln, die die Founder verpflichten, weiterhin an Bord und motiviert zu bleiben. Folgende Themen sind da wichtig:
Vesting:
Die Founder haben ihre Shares, da sie wahrscheinlich selbst gegründet haben. Founder können durch das Vesting nachträglich ihre Verfügungsbefugnis über ihre Shares über einen genau festgelegten Zeitraum verlieren. Im Vesting Schema wird alles festgelegt und ab der Finanzierungsrunde kann es beispielsweise über 3 Jahre gehen. Der Founder bekommt dann jeden Monat wieder einen prozentual festgelegten Anteil der Verfügungsbefugnis zurück.
Wenn der Founder dann nach einem Jahr ausscheidet, kann er beispielsweise über 1/3 seiner Anteile verfügen.
Cliff Vesting:
Manche Investoren bestehen darauf, dass die Founder sehr lange an Bord bleiben und bauen dann ein Cliff ein. Die Founder müssen dann über eine Klippe kommen, beispielsweise 1 Jahr, bevor die Vesting Zeit überhaupt erst anfängt zu laufen. Erst nach dem zeitlichen Cliff können sich die Founder ihre Anteile zurückverdienen. Aus Sicht der Gründer ist das ein Nachteil, da es sich so noch länger zieht.
Leaver Scheme:
Das sind Regelungen zum Einzugsrecht. § 34 GmbHG sieht vor, dass man einvernehmlich Geschäftsanteile einziehen kann. Wenn es klar ist, dass ein Gesellschafter raus will und alle sind sich einig, ist es unproblematisch und da muss man nichts zu regeln.
Was ist aber, wenn es die betreffende Person nicht will? Das ist ja der Regelfall.
Da gibt es Bad und Good Leaver Klauseln: Zum Beispiel ist ein Founder oft gleichzeitig Geschäftsführer. Was passiert, wenn er gegen seine Verpflichtungen als Geschäftsführer vorsätzlich verstößt? Er arbeitet plötzlich nach der Finanzierungsrunde nicht mehr.
Dann kann man die Bad Leaver Klausel dazu einsetzen, um seine Anteile einzuziehen, gegen seinen Willen, zu einer niedrigeren Bewertung. Dann nimmt man eine angemessene Unternehmensbewertung zugrunde und dann bekommt er nicht 100 % auf seinen Proporz, sondern beispielsweise nur 50 %.
Umgekehrt gibt es aber auch Good Leaver Klauseln, wenn eine Aufhebungsvereinbarung beschlossen wird oder eine Kündigung nicht aus Pflichtverletzung erfolgt.
Founder Lock-up:
Die Shares eines Startups sind eigentlich immer vinkuliert. Das heißt, entgegen der gesetzlichen Grundlage, gibt es immer eine Klausel: Wenn jemand seine Geschäftsanteile veräußern will, braucht er die Zustimmung der Mitgesellschafter, damit man weiß, mit welchen Mitgesellschaftern man in dem Unternehmen investiert ist.
Das wird aber häufig auf Beiräte oder besondere Gremien ausgelagert, ansonsten eben auf die Gesellschafterversammlung. Beim Founder Lock-up gibt es zusätzlich noch einzelne Investoren, die auch benannt werden, die dem zusätzlich ausdrücklich zustimmen müssen. So wird sichergestellt, dass die Founder ihre Anteile nicht ohne die Zustimmung der Investoren veräußern können.
Das sind alles Themen, mit denen die Founder an das Startup gebunden werden.“
Bonus: Was sind die wichtigsten Learnings bei rechtlichen Themen?
Hier folgen die wichtigsten Learnings bei rechtlichen Themen von unseren erfahrenen Gründerinnen und Gründern. Versucht aus den Fehlern und Erfahrungen zu lernen, damit du deine Vertragsgestaltung nicht hinterher bereust.
In jedem Startup ist vor Finanzierungsrunden viel Zeitdruck, trotzdem darfst du die wichtigen Dinge nicht vernachlässigen und besonders beim Thema Verträge solltest du ein Auge drauf haben!


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Dr. Daniel Fallscheer: „Es gibt erst mal die Corporate Finance bezogenen Themen. Alles rund um Vesting und Liquidation Preferences. Lest euch erst mal alle ein, da kommt es auf Kleinigkeiten an, vor allem bei Liquidationspräferenzen, eine Downside Protection oder Ähnliches.
Natürlich ist es bei Vesting erst mal schmerzhaft, Vesting mit einem Cliff zu akzeptieren. Man muss sich aber immer überlegen, was passiert, wenn das Venture nicht mehr so gut läuft und ein Co-Founder geht. Was passiert mit diesen Anteilen? In dem Moment macht Vesting Sinn, weil es mich als bleibenden Founder absichert. Da ist ein Vesting von 4 Jahre Vesting mit 1 Jahre Cliff Standard.
Dann gibt es die operativen Themen, da ist es einfach wichtig, dass man sich in den operativen Prozessen nicht lähmt. Man sollte da mit dem Investor hinterfragen, wie sein Operating Model ist und wie er sich involvieren möchte. Was sind auch Themen, wo ich den Investor aktiv dabei haben möchte? Das sollte man testen und auch einen gewissen Katalog aufstellen.“