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Legal Basics für Startups

mit fantastischen Beiträgen von diesen Startup-Gründer*innen

Daniel Bosman Founder von OUR GREENERY

Daniel Bosman

Urban Gardening Startup-Gründer

Madeleine Heuts

Madeleine Heuts

Legal Tech Startup-Gründerin

Tom Josczok

Tom Josczok

Impact Startup-Gründer

Digital Health Startup-Gründer Dr. Daniel Fallscheer

Dr. Daniel Fallscheer

Digital Health Startup-Gründer

Startup-Gründer Christof Weidl

Christof Weidl

HR-Tech Startup-Gründer

Startup-Gründerin Dr. Desiree-Jessica Pely

Dr. Desiree-Jessica Pely

Culture as a Service Gründerin

Lüder Brüggemann

Lüder Brüggemann

Social Fitness Marketplace Founder

SaaS Startup-Gründer Christian Ritosek

Christian Ritosek

SaaS Startup-Gründer

Fabio Hildenbrand

Fabio Hildenbrand

Marketplace Startup-Gründer

Startup-Gründerin Antonia Wälzholz

Antonia Wälzholz

HR-Tech Startup-Gründerin

Legal Basics für Startups

Fragenübersicht

Mit welchen rechtlichen Themen muss man sich am Anfang der Gründung auseinandersetzen?

Für Gründerinnen und Gründer gibt es von Anfang an viele rechtliche Themen, mit denen sie umgehen müssen. Das fängt bei der Wahl der richtigen Rechtsform an, geht über Patente und Schutzrechte, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht bis hin zum Steuerrecht.

Welche rechtlichen Themen müssen noch beachtet werden?

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
über wichtige rechtliche Themen am Anfang der Gründung

Dr. Tobias de Raet: „Generell ist es wichtig zu unterscheiden, zwischen den Themen, die warten können und den Themen, die man sofort erledigen muss. Da gibt es eine Grundregel, die man beachten kann. Alles, was zu deutlichen Haftungsrisiken führt oder was man später nur mit viel Aufwand und Kosten korrigieren kann, das muss man sofort machen.

Dazu gehören ganz klassisch die Einrichtung einer Doppelstockstruktur. Das bedeutet, dass der Gründer sich nicht privat beteiligt, sondern über eine Kapitalgesellschaft. Aus steuerlichen Gründen ist das meiste eine UG. Das ist eine der Sachen, die man später nicht mehr reparieren kann oder nur noch mit erheblichen steuerlichen Nachteilen.

Ein zweiter Punkt ist, wenn man zu spät eine Gesellschaft gründet. Also wenn man schon anfängt, nach außen hin aufzutreten, wenn man schon damit anfängt, IP zu entwickeln, vielleicht Code zu entwickeln und das im Regime der jeweiligen Gründer macht und erst später eine Gesellschaft gründet, dann muss ich in die neue Gesellschaft das rüberretten, in die neue Gesellschaft. Das kreiert häufig auch Probleme.

Gründer-Holding ist der erste Punkt und der richtige Zeitpunkt, wann man die Gesellschaft gründet, ist der zweite Punkt. Beim dritten Punkt kommt man so ein bisschen in die Haftungsrisiken. Da geht um die Frage, ob das, was ich mache, auch erlaubt ist. Gerade im Finanzbereich sollte man sich früh die Frage stellen, ob es einer Erlaubnis bedarf. Das kann eine Erlaubnis sein, die von der BaFin kontrolliert ist, aber auch eine einfache Gewerbeaufsichtserlaubnis.

Wenn man das am Anfang nicht beachtet, dann ist man ganz schnell mit Bußgeldern oder der persönlichen Haftung dabei. Das sind so die klassischen Themen, die man am Anfang berücksichtigen sollte.

Was kann warten?

Dinge wie Tochtergesellschaften oder so ganz komplexe gesellschaftsrechtliche Regelungen am Anfang. Häufig kommen Gründer zu uns, die sich schon ausgedacht haben, wie viele Tochtergesellschaften sie gründen wollen und wer Geschäftsführer werden soll. Das ist am Anfang häufig viel zu komplex. Das sind so Dinge, wo man lieber erst mal klein anfangen und nicht zu sehr belasten sollte. Da sollte man abwarten.

Das gleiche gilt auch für sonstige interne Strukturen, Reporting an die Gesellschafter. Da sollte man sich wirklich darauf konzentrieren, was wichtig und gewollt ist. Da sollten keine zu großen formalen Strukturen aufgebaut werden, als sei man schon ein riesiger Konzern.“

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Impact Startup-Gründer
Dr. Matthias
Brendel
darüber, wie und mit welchen rechtlichen Themen er sich am Anfang auseinandergesetzt hat

Dr. Matthias Brendel: „Ich habe mich mit dem Thema selbst viel beschäftigt und habe viele Webinare und dergleichen besucht. Das Wichtigste war, dass ich von Anfang an mit einem Profi zusammengearbeitet habe, der alle unsere Verträge gecheckt hat. Von Gründungsvertrag bis hin zu allen Finanzierungsrunden.

Wir haben von Anfang an darauf geachtet, dass wir auch für internationale Investoren interessant sind. Das heißt, wir haben von Anfang an englische Verträge genommen, was für ein Startup in der Early Stage total überproportioniert schien. Jetzt, 3 Jahre später sind sie aber angemessen.

Sodass wir immer mit dem Vertrag unterwegs waren, mussten wir daran auch nichts mehr ändern. Das heißt, am Anfang war es natürlich ein Investment, weil so ein Vertrag natürlich auch ein paar Euro kostet, aber dafür nutzen wir den jetzt schon über Jahre und haben den nur minimal ergänzt. Aus dem Grund hat es sich total gelohnt!“

Dr. Patrick Müller
Rechtsanwalt für VC und Startups
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Rechtsanwalt für VC und Startups
Dr. Patrick
Müller
darüber, um welche rechtlichen Themen sich Gründer am Anfang Gedanken machen müssen

Dr. Patrick Müller: „Tatsächlich gibt es bei der Startup-Gründung immer wieder Themen, die sich wiederholen. Das hängt mit der mangelnden Erfahrung naturgemäß zusammen. Das fängt schon mit möglichen Konflikten in der Zukunft zwischen den Gesellschaftern an. Wenn sich Menschen dazu entschließen, zusammen eine GmbH zu gründen, weil sie eine coole Business-Idee haben, dann sind sie euphorisch und motiviert und wollen nur positive Dinge hören.

Das erlebe ich relativ oft, und wenn man dann zu einem Anwalt oder Notar geht und die Gründungsdokumentation aufsetzt, wird man in der Regel nicht hören, was passiert, wenn man mal unterschiedlicher Meinung ist. Wenn es dann doch leider passiert, dann stellt man fest, dass man dafür keine Regelung getroffen hat. Der Gesetzgeber geht aber davon aus, dass die Gesellschafter einer GmbH dauerhaft vereint bleiben.

Aus einer GmbH kommt man einseitig nur sehr schwer wieder raus, wenn man nicht entsprechende Regelungen getroffen hat. Das ist ein Thema, welches ich relativ oft feststelle.

Auch Themen wie die Notwendigkeit regulatorischer und bürokratischer Themen, die leider damit einhergehen. Da ist es doch oft so, dass man gewisse Überraschungen erlebt.

Ansonsten auch das Thema der Geduld. Es gibt Founder, die genau wissen, was auf sie zukommt. Ihre Idee kann man in ein langfristiges Unternehmen oder einen Exit umwandeln. Das geht aber nicht über eine Nacht und auch nicht nur mit einer erfolgreichen Seed-Finanzierung oder auch Series A. Da ist man noch nicht über die Klippe hinweg und da erlebe ich bei manchen Foundern schon, dass nach 1-2 Jahren ein bisschen die Geduld aufhört.

Auch nach einer Finanzierungsrunde kommen wieder neue Themen auf einen zu, die man noch nicht gemeistert hat. Ansonsten: Mit zunehmendem Wachstum eines Startups entstehen zunehmend KMU-Strukturen und -Herausforderungen. Wenn jetzt 2-3 Founder alleine vom Home Office sich was aufbauen, dann ist es alles noch sehr einfach und flexibel. Wenn man dann aber auch die ersten Mitarbeiter einstellt und Stores aufmacht, dann kommen natürlich auch andere Themen dazu. Zum Beispiel Mietrecht oder Arbeitsrecht, die dann auch mit einer Gründung einhergehen.“

Welche gesellschaftsrechtlichen Dokumente sind für ein Startup notwendig?

Es gibt verschiedene Dokumente, die für ein Startup zwingend erforderlich sind. Außerdem sind einige Dokumente eine sinnvolle Ergänzung und bieten weitere Sicherheiten.

Unsere Experten verraten dir ihre wichtigsten Gedanken zu dem Thema:

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
darüber, welche gesellschaftsrechtlichen Dokumente notwendig sind

Dr. Tobias de Raet: „Ein Unternehmen hat ganz klassisch immer eine Satzung. Das ist ein 4-5-seitiges Dokument, welches auch im Handelsregister ist und jeder einsehen kann. Da sind die gesetzlich erforderlichen Angaben, auf die sich die Gesellschafter einigen müssen. Das ist in der Regel ein eher technisches Dokument, ein Dokument, wo man nicht zu sehr ins Detail geht.

Daneben gibt es noch eine weitere Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern, das ist außerhalb der Satzung (Shareholders‘ agreement). Das Shareholders‘ agreement muss man nicht beim Handelsregister hinterlegen. Manche Dinge möchte man als Investor oder Gründer nicht im Handelsregister stehen haben und dafür ist das Shareholders‘ agreement geeignet. Die Vereinbarung muss notariell beurkundet werden.

Eigentlich kommt in jeder Finanzierungsrunde bei der Satzung und bei Vereinbarungen etwas dazu. Das sind so Dokumente, die man vom Anfang bis zum Ende mitgeschleppt.

Daneben gibt es noch das Investment-Agreement. Das ist der Vertrag, den man pro Finanzierungsrunde abschließt. Was ist in dieser Finanzierungsrunde wichtig und was müssen wir da regeln? Wer bekommt wie viele Anteile? Was muss er dafür bezahlen? Wann muss er das zahlen? Was verspreche ich ihm als Gesellschaft? Das wird alles im Investment-Agreement geregelt.

Darüber hinaus gibt es meistens noch eine Geschäftsordnung. Die ist auch nicht öffentlich, genauso wie das Shareholders‘ agreement und Investment-Agreement. Da wird geregelt, was die Geschäftsführer dürfen und in welchen Fällen müssen sie die Gesellschafterversammlung oder den Beirat fragen. Das ist so der klassische Fall, was die Geschäftsordnung regelt.

Ein letzter wichtiger Punkt für Gründer ist der Geschäftsführeranstellungsvertrag. Das ist er Arbeitsvertrag, den ich als Gründer habe. Auch auf den ist ein besonderes Augenmerk zu legen: Was passiert, wenn ich als Geschäftsführer abgerufen werde? Greift der Vertrag mit meinen sonstigen Gesellschafterrechten zusammen? Von daher ist der natürlich auch für die Gründer sehr wichtig.“

Wie finde ich heraus, ob für meine Geschäftsidee weitere Vorgaben oder Lizenzen erforderlich sind?

Gründerinnen und Gründer müssen sich darüber informieren, welche Vorgaben und Lizenzen für ihr Geschäftsmodell notwendig sind. Ein klassisches Beispiel ist die Banklizenz: Es dürfen nur die Unternehmen ein Kreditinstitut oder ein bankenähnliches Unternehmen betreiben, die eine behördliche Erlaubnis dafür haben.

Doch wie können sich die Gründer*innen in ihrem konkreten Geschäftsfeld über notwendige Vorgaben und Lizenzen informieren?

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
über Vorgaben und Lizenzen spezieller Geschäftsmodelle

Dr. Tobias de Raet: „Die Grundregel ist, dass alles, was mit Finanzen, Investieren, Versicherungen, Zahlungsverkehr oder alles was mit Geld zu tun hat, da besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das einer zusätzlichen Erlaubnis bedarf.

Warum? Weil das deutsche Recht sagt, dass es da um sensible Themen geht und nicht jeder einfach eine Bank gründen darf. Es muss nicht gleich die Bank sein, auch bei der Anlageberatung und Anlagevermittlung handelt es sich um sensible Themen. Auch Themen, die der Finanzindustrie nahe sind, bedürfen einer besonderen Erlaubnis und da muss man auch eine besondere Zuverlässigkeit nachweisen. Das darf nicht jeder machen. Jemand, der mit fremdem Geld handelt oder Empfehlungen für Finanzprodukte gibt, der muss eine besondere Expertise und Zuverlässigkeit haben.

Zudem muss man auch besondere interne Prozesse haben, um so eine Lizenz zu bekommen. Das heißt, dass eine Bank andere interne Prozesse braucht als ein B2C-Startup. Aus dem Grund sollte man sich bei seinem Geschäftsmodell auch fragen, was ich mache und was ich nicht mache.

Immer wenn man in die Richtung der Finanzindustrie geht, dann sollte man von einem Anwalt einen Sanity Check am Anfang machen lassen. Braucht man da eine Erlaubnis oder muss man da eventuell auch das Geschäftsmodell anpassen, damit es nicht erlaubnispflichtig ist.

Wichtig ist dabei auch, dass die Umgehung meistens nicht hilft. Ein Klassiker ist: Ich habe eine Website und gebe irgendwelche Tipps zu bestimmten Anlageprodukten und sage, dass du bei mir investieren kannst. Zum Beispiel in irgendwelche Crypto-Coins oder andere Anlageprodukte. Unten schreibe ich dann auf die Website einen kleinen Disclaimer und sage, dass das keine Anlageberatung ist.

Das hilft natürlich nicht, da es immer entscheidend ist, was man tut und nicht, was man irgendwo klein hinschreibt. Aus dem Grund sollte man sich ehrlich fragen, was das Geschäftsmodell ist und womit man umgeht. Wenn man das einem Anwalt vorlegt, dann kann der einem im Erstgespräch schon sagen, was man sich genauer anschauen muss und was ok ist.

Warum ist es so wichtig? Wenn man es nicht einhält, dann ist recht schnell die BaFin dabei und die macht einem dann den Laden dicht. Man hat dann auch ein sehr erhebliches privates Haftungsrisiko, bekommt Bußgelder und deshalb sollte man damit nicht spaßen. Das ist gerade ein Bereich, wo die Behörden sehr genau hinschauen.“

Zu welchem Zeitpunkt muss man eine Gesellschaft gründen?

Gewerbeordnung:
§ 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung

(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der 
3. angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird.

Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
über den richtigen Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft

Dr. Tobias de Raet: „Ein klassischer Zeitpunkt, zu dem man eine Gesellschaft gründen sollte ist, wenn man nach außen auftritt. Das hat den Hintergrund der persönlichen Haftung. Wer keine Gesellschaft im Rücken hat, der haftet erst mal persönlich. Der ist möglicherweise, wenn er mit mehreren zusammen gründet, im Rahmen einer GbR tätig und hat nicht das Privileg der Haftungsbeschränkung.

Das heißt, die Gründung einer Kapitalgesellschaft, die den Vorteil der Haftungsbeschränkung hat, der ist dann erforderlich, wenn man nach außen auftritt, Kunden hat oder sonstige Verträge mit Dritten hat.

Der zweite wichtige Punkt, über dem man sich Gedanken machen sollte ist, wenn man anfängt, etwas zu entwickeln, was irgendeinen Wert schafft. Klassischerweise programmiert man etwas, es sind zum Beispiel zwei Gründer, die vor sich hin programmieren. Irgendwann sagen sie, dass sie eine Gesellschaft gründen wollen. Dann ist es schwierig, das schon Geschaffene in die Gesellschaft zu übertragen.

Es mag gar nicht so schwierig klingen, aber besonders steuerrechtlich kann es eine Herausforderung sein. Solche Themen sollte man frühzeitig bedenken. Ein zweiter Punkt, der dafür spricht, eine Gesellschaft zu gründen, bevor man etwas schafft ist, auch Streit zwischen den Gründern zu vermeiden. Häufig kommt es dazu, dass sich Gründungsteams in einer frühen Phase erst mal finden müssen und es passiert auch, dass jemand ausscheidet.

Da ist es einfacher, wenn man es in einem formalen Setting der Gesellschaft hat und nicht einen Streit zwischen drei Privatpersonen hat. Das ist auch etwas, wo Investoren drauf schauen. Wenn ein Gründungsmitglied ausgeschieden ist, der einen wichtigen Teil des Codes programmiert hat, dann kann es ein Deal Breaker sein, weil manchmal nicht sicher ist, ob das dann in der Gesellschaft liegt oder beim ausgeschiedenen Gründer.“

Warum sollte man sich schon vor der Gründung mit rechtlichen Themen und Fundraising beschäftigen?

Vor und bei der Gründung eines Startups stehen eine Vielzahl an steuerlichen und rechtlichen Fragen im Raum. Diese erste Frage des Kapitels soll dich als Gründer*in schon frühzeitig anregen, dir Gedanken über solche rechtlichen Grundlagenfragen zu machen.

Madeleine Heuts
Legal Tech Startup-Gründerin
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Legal Tech Startup-Gründerin
Madeleine
Heuts
darüber, warum man sich schon vor der Gründung mit rechtlichen Themen und Fundraising beschäftigen sollte

Madeleine Heuts: „Es ist am Ende häufig viel günstiger, weil eine bestimmte Struktur und du weißt, dass irgendwann einen Exit machen willst, dann kannst du dein Unternehmen eine Struktur schaffen, damit du am Schluss Steuern sparen kannst. Ein Beispiel ist da eine Holding Struktur.

Wenn man es erst hinterher macht, weil man sich damit vorher nicht beschäftigt hat, dann erzeugt es häufig Mehrkosten, da man die Anteile in dem Fall in seine Holding einbringen muss und das gewisse steuerliche Nachteile hat. Es gibt da eine 7-jährige Sperrfrist, wo man diese steuerlichen Vorteile gar nicht geltend machen kann. Da ärgert man sich natürlich hinterher.

Aus dem Grund ist es gut, wenn man sich am Anfang ein bisschen Aufwand macht, bzw. kontinuierlich Aufwand reinzustecken, damit man sich dann Zeit, Geld und Ärger hintenraus spart.

Da ist auch ein klassisches Beispiel, wenn du mit deinen Co-Foundern nichts geregelt und keine Verträge hast und ihr euch zerstreitet, dann kommt ihr in eine sehr schwierige Situation. So ein bisschen wie bei einer Ehe, da ist es gut, wenn man Dinge regelt, wenn man sich noch gut versteht, was natürlich hoffentlich auch immer so bleibt. Aber just in Case hat man dann schon verschiedene Szenarien überdacht und entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Da ist es für mich so, dass es ein ganz anderes Gefühl gibt. Für Investoren ist es natürlich auch wichtig, dass man ein professionelles Setting hat, was natürlich auch für die Due Diligence relevant ist.“

Was sind wichtige Punkte bei der Rechtsform, die Gründer*innen bei der Gründung beachten sollten?

IHK zu Leipzig schreibt zu dem Punkt Folgendes: “ Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, muss persönliche, finanzielle, betriebswirtschaftliche, steuerliche, gesellschaftsrechtliche und haftungsrechtliche Kriterien berücksichtigen. Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat
Vor- und Nachteile.”

Madeleine Heuts
Legal Tech Startup-Gründerin
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Legal Tech Startup-Gründerin
Madeleine
Heuts
über die wichtigsten Punkte bei der Wahl der Rechtsform

Madeleine Heuts: „Das erste wichtige Thema ist immer die Auswahl der richtigen Rechtsform. Das klingt immer so banal, aber es kommt immer darauf an, was man eben vor hat. Es macht einfach Sinn für die Situationen eine gewisse Struktur zu wählen. Ein f**k-up, dass vielen Gründern häufig passiert ist, dass sie mit einer GbR anfangen. Auf den ersten Blick sieht es nach wenig Arbeit aus, aber wenn man schon Umsätze generiert hat, ist es gar nicht so einfach, in eine GmbH zu wandeln.

Aus juristischer und steuerlicher Perspektive musst du die Firma, die es schon gibt, einbringen in die GmbH als neue Firma. Man muss es sich so vorstellen, dass du vorher als Person ziemlich stark gebunden warst und das Unternehmen repräsentiert hast. Eine Kapitalgesellschaft (GmbH) ist hingegen eine ganz eigene Rechtspersönlichkeit. Man kann es sich so vorstellen, dass die Firma dann einverleibt wird.

Das Problem dabei ist, dass du einen Steuerberater und einen Anwalt brauchst, der das Ganze gut für dich aufsetzt. Da können auch höhere Kosten entstehen, als wenn du direkt mit einer GmbH gestartet hättest. Wenn man eh weiß, dass man bald eine GmbH gründen wird und Investoren reinnehmen will, dann sollte man auch gleich eine GmbH machen.

Was viele auch nicht wissen, ist, dass man gar nicht die vollen 25.000 Euro zu Beginn einzahlen muss. Man kann auch schon mit 12.500 Euro starten, da muss man nur beachten, dass man für den Rest, der noch nicht eingezahlt ist, erst mal persönlich haftet. Das ist aber auch eine gute Möglichkeit, wenn man am Anfang noch nicht so viel hat. Nicht jeder startet ja aus einem Vollzeitjob aus einer riesigen Beratung.

Viele Haben auch Angst vor dem bürokratischen Aufwand. Man muss natürlich eine ganz andere Buchführung machen, wenn man eine GmbH hat. Das ist immer so eine Einzelfallentscheidung, ob man die Buchhaltung vielleicht am Anfang lieber selber machen will. Man kann sich natürlich auch einen guten Steuerberater suchen, dem man sehr viel zuarbeiten kann, um die Kosten niedriger zu halten.

Viele möchten am Anfang natürlich erst ihre Idee testen. Das heißt, dass nicht jeder sofort mit einer GmbH loslegen sollte. Ich glaube aber gerade wenn man weiß, dass Investoren dazukommen sollen, ist natürlich eine GmbH ein guter Schritt, weil man sich Gedanken darüber gemacht hat, welche Vertragskonstellationen man haben will. Bei einer GbR braucht man ja gar keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag. Das bedeutet, dass viele einfach mal loslegen und sich nicht überlegen, was jeder einbringen soll. Zum Beispiel an Know-how und an Zeit, das ist auch wieder ein großes Thema zwischen den Gründern.

Wenn man es nicht schriftlich festlegen muss, dann machst du es auch meistens nicht. Das ist gut bei einer GmbH, weil man da einen Gesellschaftsvertrag machen muss und du musst dir auch Gedanken darüber machen, wie es ausgestaltet werden soll. Das ist natürlich auch eine gute Hilfestellung, weil viele noch gar nicht wissen, an was sie alles in einem Gesellschaftsvertrag denken müssen. Da geht es ja nicht nur um die Verteilung der Anteile, sondern auch, wer wie viel Geld einbringt, welche Meilensteine sind da vielleicht auch dran gekoppelt, wer welche Verantwortungsbereiche hat und das sind auch wichtige Punkte, um Streit zu vermeiden.“

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
über die richtige Wahl der Rechtsform

Dr. Tobias de Raet: „In welcher Struktur, in welcher Rechtsform man seine Gesellschaft gründen sollte, ist in Deutschland relativ einfach zu beantworten. Da gibt es in Deutschland die GmbH und die UG, bei der UG handelt es sich quasi um eine kleine GmbH, die man später auch zu einer GmbH upgraden kann. Das ist die klassische Gesellschaftsform in Deutschland und davon sollte man eigentlich auch nicht abweichen, wenn es dafür nicht besondere Gründe gibt.

Das bedeutet insbesondere Aktiengesellschaften oder Personengesellschaften, so was wie eine Kommanditgesellschaft, da gibt es selten Gründe dafür, dass man diese Rechtsform wählt. Eine Aktiengesellschaft ist manchmal aus aufsichtsrechtlichen Gründen notwendig, wenn man zum Beispiel eine Bank gründen möchte. Die sind aber deutlich schwieriger zu handhaben im laufenden Geschäft.

Es gab früher Zeiten, da wollte jeder gerne eine Aktiengesellschaft gründen, weil man schon den IPO vor Augen hatte. Am Anfang immer eine GmbH und eine deutsche Gesellschaft nehmen, weil alles andere schwieriger wird. Insbesondere auch nicht auf eine Limited (Ltd.) oder sonstige ausländische Gesellschaftsform ausweichen, weil es im Laufe der Zeit deutlich aufwendiger wird.

Bei der deutschen GmbH kann man einfach zum Notar gehen, da braucht man nicht viel Geld und Aufwand. Die UG braucht nicht mal ein Stammkapital, die GmbH braucht 25.000 Euro, davon muss die Hälfte am Anfang eingezahlt sein. Eine UG hat man mit wenigen Hundert Euro relativ schnell gegründet. Das ist die Rechtsform der Wahl!“

Was muss man in Bezug auf Intellectual Property, Markenanmeldung und Patent beachten?

Schutz des geistigen Eigentums kann für dein Startup von großer Bedeutung sein, damit dein Produkt nicht von anderen Firmen nachgeahmt wird. Für alle Fragen des Rechtsschutzes ist das Deutsche Patent- und Markenamt dein Ansprechpartner in Deutschland.

Unsere erfahrenen Gründer*innen berichten von ihren Praxiserfahrungen zu den Themen Intellectual Property, Markenanmeldung und Patent:

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
darüber, wie man seine Idee schützen kann

Dr. Tobias de Raet: „Viele Gründer kommen zu uns und sagen, dass sie eine Idee haben und sie diese schützen wollen. Die Idee soll ihnen keiner wegnehmen oder klauen. Da müssen wir immer grundsätzlich sagen, dass sich eine Idee als solche nicht schützen lässt. Wenn man eine Idee hat, dann ist grundsätzlich jeder andere frei, diese zu kopieren.

Teilweise ist es auch das Geschäftsmodell von Startups oder Inkubatoren zu sagen: “Wir entdecken eine spannende Nische, wo ein Startup ist und das bringen wir jetzt besser auf die Straße”.

Die Idee an sich ist nicht schützenswert. Schützenswert sind Dinge um die Idee herum, die zum Beispiel die Marke betrifft. Wenn man eine tolle Marke und Markennamen hat, dann kann man den schützen lassen, mit einer Markenanmeldung. Da muss man wissen, dass es nicht günstig ist. Eine Marktanmeldung beim europäischen Patentamt das kostet viel, weil man vorher auch eine Recherche machen muss. Da kann die Recherche schon einige Tausend Euro kosten, um sicherzustellen, dass noch niemand anders die Marke nutzt.

Der zweite Punkt ist natürlich das Wettbewerbsrecht. Unzulässiger Wettbewerb ist verboten. Das heißt, wenn man eine Idee hat und hat einen bestimmten Kundenstamm, dann dürfen andere Anbieter nicht unzulässigen Wettbewerb zum Beispiel über Abmahnungen zu machen.

Ganz besonders wichtig ist, dass man in seinen Verträgen Klauseln hat, um den Wettbewerb zulässigerweise zu schützen. Das betrifft Arbeitnehmer, da sollte klar sein, dass das Know-how der Arbeitnehmer in der Gesellschaft bleibt, damit die Arbeitnehmer nicht irgendwann weggehen und sagen, dass sie ihre eigene Gesellschaft aufmachen, mit dem Code, den sie programmiert haben. Die Rechte dafür sollten in der Gesellschaft liegen.

Was man in diesem ganzen Kontext nicht überschätzen sollte, ist das Thema Geheimhaltungsvereinbarung (NDA). Häufig wissen die Gründer auch schon selber, dass sie die Idee nicht schützen können, aber sie wollen dann zum Beispiel mit Kunden NDAs abschließen. Dazu muss man sagen, dass man sich natürlich zu Geheimhaltung verpflichten kann und man kann da möglicherweise auch eine Vertragsstrafe festlegen.

In der Praxis sind das zahnlose Tiger. Ich habe noch nie einen Rechtsstreit gesehen, wo jemand wegen der Verletzung eines NDAs dafür haften musste. Es ist immer ganz schwer nachzuweisen, dass jemand wirklich dagegen verstoßen hat. Außerdem ist es ganz schwer nachzuweisen, welcher Schaden dadurch eingetreten ist. Deshalb sollte man das ganze Thema NDAs nicht überschätzen.

Viel wichtiger ist, dass man ganz faktisch dafür sorgt, das, was man geheim halten und schützen möchte, auch schützt. Das sind häufig keine rechtlichen Themen, sondern Zugriffthemen. Wer hat meine Kundenlisten? Wer hat Zugriff auf meine Datenbank? Was dürfen Mitarbeiter und können die einfach etwas rauskopieren?

Das Faktische ist viel wichtiger, als es rechtlich zu schützen. Letztendlich ist es auch so, dass jede Idee auch nur so gut ist, wie sie dann operativ umgesetzt wird. Wenn es jemanden gibt, der die Idee besser umsetzen kann, dann verhindert es das deutsche Recht nicht.“

Madeleine Heuts
Legal Tech Startup-Gründerin
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Legal Tech Startup-Gründerin
Madeleine
Heuts
über Intellectual Property, Markenanmeldung und Patent

Madeleine Heuts: „Investoren schauen natürlich auch darauf, welches geistige Eigentum man hat, das ist natürlich ein Unternehmenswert, der auch eine große Rolle spielt. Das ist auch ein Thema dafür, wenn man mit einer GbR anfängt und diese in eine GmbH einbringen will. Da hat man ja schon gewisse geistige Werte für das Unternehmen geschaffen.

Was viele sehr spät machen, ist eine Marke anzumelden. Oft ist in den Köpfen, dass ich diese 200-300 Euro erst mal spare möchte und die lieber für Marketing ausgeben will. Das ist natürlich nachvollziehbar, das Problem dabei ist aber, so länger du wartest, desto höher ist die Chance, dass es zwischendurch jemand anders macht. Das kann zufällig oder mit Absicht der Konkurrenz passieren.

Man steckt ja sehr viel in Marketing, jeden Euro, der in Marketing fließt, baut deine Marke auf, als das, was deine Kunden mit dir verbinden. Dafür hast du deine Marke, sei es der Name, das Symbol oder das Logo. Es hat natürlich eine große Auswirkung, wenn du deinen Namen nicht mehr weiterverwenden kannst.

Das ist auch eine ganz witzige Story zu mir und wie ich zu RAKETENSTART gekommen bin. Ein Freund von mir wollte gründen und hatte Probleme mit seiner Marke. Ich weiß gar nicht, ob er schon eine Abmahnung hatte. Jedenfalls habe ich dann für ihr geprüft, ob er die Marke noch verwenden kann, weil er den Namen recherchiert hat und der frei war. In der Zwischenzeit hatte ein anderes Unternehmen die Marke für genau den gleichen Bereich angemeldet.

Das ist natürlich superärgerlich, denn selbst wenn du zuerst damit am Markt warst und doch noch durch andere Schutzrechte geschützt wärst, ist es immer die Frage, ob man einen Rechtsstreit eingeht oder ob man sich einfach umbenennt. In der Praxis ist es oft nicht die Frage, wer Recht hat, sondern es geht auch darum, wer die größere Kriegskasse hat. Das heißt, wenn du eine Marke anmelden willst und jemand vorher hat schon die Marke angemeldet, aber du warst zuerst am Markt, dann bedeutet es nicht immer, dass du es auch rechtlich durchziehen willst.

Ein klassisches Beispiel, was wir auch hatten und groß in den Medien war, war der Pinkbus. Da hatte Pinkbus pinke Busse und die Telekom fand das nicht gut. Ich bezweifle, dass Telekom es gegenüber einem Busunternehmen durchsetzen könnten, dass sie die Farbe pink nicht verwenden dürfen. ABER: Leg dich als Startup mal mit der Telekom an, das will wirklich keiner machen. Das ist auch ein Prozess, der sich über Monate oder Jahre erstrecken kann.

Das Timing ist für Startups superrelevant und deshalb würde ich Startups immer dazu raten, schnell zu prüfen, ob die Marke noch frei ist und wenn es sauber ist, es auch schnell anzumelden. Das ist einfach ein großer Wert für das Unternehmen und es geht viel Geld verloren, wenn man es später ändern muss. Und natürlich kann es auch für Investoren ein Argument sein, um in dich zu investieren, weil du eine sehr gute Marke hast, die dir zusteht.

Ich denke, bei der Markenanmeldung kann man auch sehr viel selber machen, da braucht man nicht immer für alles einen Anwalt. Das kann man auch recht einfach beim Deutsches Patent- und Markenamt registrieren. Man kann mit denen auch sprechen, die sind alle supernett.

Bei einem Patent ist es wirklich schon viel komplizierter. Klar kann man eine grobe Patentrecherche selber machen, aber da bin ich der Meinung, dass Patente so kompliziert bei der Antragstellung sind, dass ich da zu einem Anwalt gehen würde. Das Geld, was man da reinsteckt, lohnt sich wirklich, wenn man dem gegenüber stellt, welchen Zeitaufwand man da selber hat. Wenn man ein Patent hat, ist es natürlich mega, weil dann sehr lange Zeit niemand anderes diese Erfindung verwenden darf. Das ist natürlich ein absolutes Alleinstellungsmerkmal und ein absoluter Gamechanger.

Der Nachteil an einem Patent ist, dass die komplette Erfindung offengelegt wird. Jeder kann einsehen, was das ist und wie es funktioniert. Das ist natürlich auch nicht für jedes Produkt, was man entwickelt etwas, was man möchte. Das heißt, da muss man sich überlegen, ob man das Patent mit allen Vorzügen möchte oder will ich es lieber Inhouse behalten und es mit anderen Mitteln schützen.

Ein gutes Beispiel könnte vielleicht Coca-Cola sein, die natürlich eine gewisse Rezeptur und Entwicklung haben. Da weiß ja bis heute keiner, wie die das genau machen. Und das ist immer wackelig, für eine Rezeptur könnte man jetzt wahrscheinlich kein Patent anmelden, aber bei einer bestimmten Art der Herstellung und die halten es einfach geheim. So haben sie es vielleicht für eine viel längere Zeit für sich, das ist immer eine Abwägungssache.“

Was muss man bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern und Freelancern beachten?

Für Freelancer gilt, dass es im Rahmen der projektbezogenen Arbeit keine arbeitnehmerähnliche Einbindung im Unternehmen geben darf. Es darf keine Merkmale einer abhängigen Beschäftigung geben, wie zum Beispiel ein fester Arbeitsplatz im Büro.

Welche Punkte sind noch zu beachten?

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
darüber, was man bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern und Freelancern beachten muss

Dr. Tobias de Raet: „Wenn man sich das erste Mal die Frage stellt, dass man mit Personen zusammenarbeitet, die nicht Gründer sind, die also ein Gehalt oder eine Gegenleistung bekommen, dann stellt sich die Frage, ob man die selber anstellt oder ob die als Freelancer arbeiten. Der selbstständige Freelancer ist auf den ersten Blick immer attraktiv, weil man für den keine Sozialabgaben zahlen muss. Der stellt einem einfach eine Rechnung und man kann den Vertrag auch einfacher beenden als bei einem Arbeitnehmer.

Dahinter lauert aber das Risiko der sogenannten Scheinselbstständigkeit. Ein Freelancer ist auch nur dann ein Freelancer, wenn er nicht wie ein Arbeitnehmer behandelt wird. Wenn der Freelancer nur mich als Auftraggeber hat und so eingliedere wie einen Arbeitnehmer, dann behandelt den auch das Recht wie ein Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass irgendwann die Behörden kommen und sagen, dass für den keine Sozialabgaben abgeführt worden sind. Das führt zu ganz erheblichen Haftungsrisiken. Da sollte man nicht mit spaßen, auch strafrechtlich.

Wenn man jemanden exklusiv für sich haben möchte, ist das Arbeitsverhältnis das Rechtsverhältnis der Wahl. Worauf muss man beim Arbeitsverhältnis achten?

Das Arbeitsrecht ist insbesondere ein Arbeitnehmerschutzrecht und soll den Arbeitnehmer schützen. Alle Regeln gelten im Grundsatz zum Schutz des Arbeitnehmers. Als junges Unternehmen und Gründer sollte man darauf achten, dass sämtliche Rechte bei der Gesellschaft liegen. Das heißt, wenn Arbeitnehmer an Code programmieren und an Ideen mitentwickeln, sollten die Rechte von dem, was sie erschaffen, bei der Gesellschaft liegen.

Das erfordert eine vertragliche Regelung im Arbeitsvertrag. Vorsichtig sollte man bei Angeboten sein, die so als Leiharbeit und Remote Work betitelt werden. Es gibt Gesellschaften, die sagen, dass sie jemanden bei sich einstellen und dann überlassen die euch den. Dann übernehmen die den ganzen Kram mit Sozialversicherung und Steuern. Das sind häufig Verstöße gegenüber dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Das Ausleihen von Arbeitskräften ist in Deutschland extrem stark reguliert und solche Serviceanbieter verlagern das Risiko häufig auf die Startups.

Wir haben ganz häufig Startups die sagen, dass sie jemanden über so einen Serviceprovider angestellt haben. Das ist ganz einfach, aber wir merken, dass die ganzen Risiken, die dahinter stehen, auf das Startup übergegangen sind. Da müssen wir den Startups häufig sagen, dass es jetzt euer Arbeitnehmer ist, ihr habt jetzt drei Jahre keine Sozialversicherung für den abgeführt und den werdet ihr womöglich jetzt auch nicht mehr so schnell los.

Das heißt, man sollte vorsichtig bei Anbietern sein, die einem das blaue vom Himmel versprechen. Das deutsche Arbeitsrecht ist leider komplex und es schützt aus guten Gründen den Arbeitnehmer. Da kann man sich nicht von irgendwelchen Shortcuts von lösen und man sollte es auch nicht. Wenn man an dem Zeitpunkt ist, wo man das erste Mal Arbeitnehmer anstellt, dann sollte man einen vernünftigen Arbeitsvertrag nehmen. Den einmal vom Anwalt prüfen lassen, Musterarbeitsvertrag und damit arbeiten. Dann muss man später auch nichts mehr reparieren.“

Worauf muss man beim Datenschutz achten?

Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird der Schutz von personenbezogenen Daten gestärkt. Auch wenn du als Gründerinnen oder Gründer schon viele andere Dinge im Kopf hast, darfst du die DSGVO nicht vernachlässigen!

Das beginnt schon bei der Website und externen Tools, die wesentliche DSGVO-Kriterien erfüllen müssen.

Worauf muss beim Datenschutz noch geachtet werden?

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
über datenschutzrechtliche Anforderungen

Dr. Tobias de Raet: „Datenschutz ist in den letzten Jahren, besonders seit es die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt, eines der Modethemen. Man sagt, dass Datenschutzrecht das neue Kartellrecht ist. Das heißt, das Kartellrecht, was eigentlich jeden trifft. Man liest von hohen Bußgeldern und Kunden und Dritte können einen verklagen, wenn man etwas mit dem Datenschutz falsch macht.

Grundsätzlich sollte man den Datenschutz nicht zu sehr als rotes Tuch begreifen, welches mein Geschäftsmodell zerstört. Datenschutzrecht wird häufig als Ausrede verwendet, um zu begründen, dass etwas nicht geht. Das ist häufig falsch, denn Datenschutzrecht ist immer relativ eingegrenzt und bezieht sich vor allem auf sensible Daten, personenbezogenen Daten.

Aus dem Grund sollte man da abstufen zwischen der eigenen Compliance und der Verarbeitung von sensiblen Daten. Auf einer Website muss man eine Datenschutzerklärung drauf haben. Die muss jeder haben und die muss auch stimmen, das ist aber keine Rocket-Science. Schwieriger wird es, wenn man mit erheblichem Umfang sensible Daten verarbeitet.

Ich muss aufpassen bei personenbezogenen Daten, wenn ich von meinen Kunden die Geburtsdaten erhebe, wenn ich von denen Bankdaten erhebe. Alles, was besonders sensibel ist, da komme ich in einen Bereich, wenn da etwas schiefgeht, da drohen Bußgelder und Klagen von Dritten.

Das heißt, da sollte man aufpassen und auch auf das eigene Geschäftsmodell schauen. Betrifft mich das? Worauf man auch achten muss ist, bei der Weitergabe der eingesammelten Daten. Ein klassischer Fall ist, dass ich die Kontodaten meiner Kunden einsammele und die dann einem Paymentprovider weiterleite.

Immer wenn man Daten erhält und die an Dritte weitergibt, muss man sicherstellen, dass sich dieser Dritte genauso an den Datenschutz hält. Da gibt es Standardverträge und Standardklauseln. Das muss man nicht immer neu aushandeln, sondern da gibt es Grundmuster, auf die man aufbauen kann.

Besonders muss man aufpassen, wenn man Daten eingesammelt hat und die den Herrschaftsbereich EU und Deutschland verlassen. Wenn es in Länder geht, die es mit dem Datenschutz nicht so ernst nehmen wie wir. Wenn ich ein Paymentprovider nehme, der in den USA sitzt und dem Kontodaten gebe, dann muss ich genauer hinschauen und einen Anwalt fragen, ob es überhaupt geht. Darf ich das und was muss ich dabei beachten?

Deshalb sollte man beim Datenschutz genau darauf achten, welche Daten man erhebt und was man mit denen macht. Dann kann man meistens gut eingrenzen, wie weit und Tief man sich mit dem Datenschutz auseinandersetzen muss.

Im Idealfall muss man schon jedes Tool prüfen, was man nutzt. Das ist schon der Grundsatz. Es hilft grundsätzlich, so ein gesundes Bewusstsein zu schaffen, was ich da überhaupt genau mache und wo meine Daten hingehen. Viele Standardanwendungen werben auch damit, dass die Daten hier in Deutschland bleiben. Die werden eher konform sein, als wenn man sich das neueste und hipste Tool aus den USA nimmt. Das ist so eine grundlegende Menschenkenntnis, sage ich jetzt mal.

Das Zweite ist, dass man sich von dem jeweiligen Unternehmen, mit dem man zusammenarbeitet, die datenschutzrechtliche Compliance erläutern lassen sollte, insbesondere Auftragsdatenverarbeitung ist da ein Stichwort. Wie geht ihr damit um und wie verwendet ihr unsere Daten?

Wenn das Unternehmen mit einem Paket auf euch zukommt und sagt, dass wir diese Fragen immer bekommen, man mit der Compliance und Anwälten darüber sprechen kann, dann hat man in der Regel ein besseres Gefühl. Wenn jemand eher ausweicht und keine richtigen Antworten hat, dann ist es eher ein schlechtes Zeichen.

Die meisten Unternehmen sind mittlerweile darauf vorbereitet, aber trotzdem kann jedes Tool dafür verantwortlich sein, dass man in einen Datenverstoß reinkommen kann.

Grundlegend kann man sich auch fragen, welche Daten man rausgibt. Nutze ich möglicherweise eine Videocallsoftware, die möglicherweise Zoom ist und vielleicht nicht Datenschutz-Compliant ist. Was ist der Schaden? Das ist etwas anderes, als wenn ich in ein CRM-Tool meine ganzen Kundendaten reinlade. Da müssen bei mir schon die Alarmglocken angehen. Vielleicht auch so ein bisschen eine Relevanzprüfung, die man durchführen sollte.“

Madeleine Heuts
Legal Tech Startup-Gründerin
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Legal Tech Startup-Gründerin
Madeleine
Heuts
über den Datenschutz

Madeleine Heuts: „Ein gutes Stichwort ist dabei immer Privacy by Design. Bei allem was ihr baut, solltet ihr den Datenschutz im Hinterkopf behalten. Es ist viel einfacher, von Anfang an Strukturen und Prozesse aufzubauen, die datenschutzkonform sind, als erst mal alles zu bauen und es hinterher auseinanderzufrickeln, um es dann noch mal umzubauen.

Datenschutz ist gar nicht mal so kompliziert. Es ist ein gehasstes Thema bei Unternehmen, weil sich alle durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebeutelt fühlen. Wenn man sich das privat überlegt, dann kann man es verstehen, dass man das nicht möchte. Bei Facebook und Co. möchte man gar nicht wissen, was die alles so über einen haben.

Deshalb ist es auch wichtig, es auch im Unternehmen umzusetzen, vor allem auch, weil Datenschutz kein USP ist, sondern es ist ein Must Have. Es ist nichts, womit man sich vom Wettbewerb abhebt und deshalb sollte man es sehr genau auf dem Schirm haben. Die Bußgelder sind auch echt saftig und der Imageschaden natürlich auch. Die Leute vertrauen einem dann überhaupt nicht mehr, dementsprechend ist es auch sehr wichtig.

Da muss man auch immer zwei Bereiche unterscheiden. Datenschutz im eigenen Unternehmen und da sind die Strukturen eigentlich in jedem Unternehmen ähnlich. Wie geht man zum Beispiel mit Bewerbungen um. Und dann gibt es den Datenschutz im Produkt selbst. Beides sollte man natürlich umsetzten.

Es geht einfach grundsätzlich darum, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten möglichst immer nur das erhoben und gespeichert wird, was notwendig ist. Auch wenn man es nicht mehr braucht zu löschen. Auch das man in der Lage ist, jemandem Auskunft darüber zu geben, was man über ihn gespeichert hat, wo man es gespeichert hat und warum.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) funktioniert so, dass es erst mal grundsätzlich verboten ist, personenbezogene Daten zu verarbeiten, außer es ist explizit erlaubt. Das heißt, man muss sich immer einen der Erlaubnisgründe aussuchen. Einer davon ist die Einwilligung. Deshalb holt man bei einem Newsletter immer die Einwilligung der Person ein, damit man die Daten verarbeiten darf.

Dann sollte man immer schauen, dass die Person, die die Daten betreffen, auch wirklich Zugriff darauf bekommen kann und die Selbstbestimmung hat, dass es alles gelöscht wird. Das ist so der Kern, wenn man das verstanden hat, ist es gar nicht so kompliziert.“

Worauf muss man bei internationaler Software in Bezug auf Datenschutz achten?

IT-Tools sind in Startups und auch in etablierten Unternehmen unabdingbar. Die DSGVO greift, sobald es um personenbezogene Daten geht. Das gilt auch für internationale Software!

Was solltest du als Gründer*in beachten, damit Software DSGVO-konform ist?

Madeleine Heuts
Legal Tech Startup-Gründerin
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Legal Tech Startup-Gründerin
Madeleine
Heuts
über internationale Software und Datenschutz

Madeleine Heuts: „Als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rauskam, gab es noch das EU-US Privacy Shield. Das hat es erlaubt, auch Daten in die USA zu transportieren. Dann gab es auch politisch eine große Diskussion darüber, weil es in den USA Gesetze gibt, die es den Behörden erlauben, bei Unternehmen die Daten zu durchsuchen. Das ist mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht vereinbar und deshalb wurde das Privacy Shield gekippt. Jetzt gerade beruft man sich dabei darauf, dass es Standardvertragsklauseln gibt.

Darüber herrscht gerade auch eine große Diskussion. Man muss jederzeit damit rechnen, dass auch das gekippt werden kann. Dann steht man natürlich relativ blöd da. Das heißt die Unternehmen, auch die amerikanischen Unternehmen versuchen Walkarounds zu finden, dass das nicht passiert.

Es gibt rechtliche Stimmen, die sagen, dass das relativ wahrscheinlich passiert. Deshalb ist das Beste zu schauen, wenn ihr könnt und in der EU sitzt, dass ihr Tools nutzt, die ebenfalls ihre Server in der EU stehen haben und die deshalb auch bestimmte Zertifizierungen haben. Da geht ihr selber Nummer sicher mit, plus ihr unterstützt natürlich auch wieder lokale Startups, weil es natürlich auch eine riesige Chance ist, Tools in der EU zu bauen, die dem Datenschutz entsprechen.“

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
über Online Tools und Datenschutz

Dr. Tobias de Raet: „Im Idealfall muss man schon jedes Tool prüfen, was man nutzt. Das ist schon der Grundsatz. Es hilft grundsätzlich, so ein gesundes Bewusstsein zu schaffen, was ich da überhaupt genau mache und wo meine Daten hingehen. Viele Standardanwendungen werben auch damit, dass die Daten hier in Deutschland bleiben. Die werden eher konform sein, als wenn man sich das neueste und hipste Tool aus den USA nimmt. Das ist so eine grundlegende Menschenkenntnis, sage ich jetzt mal.

Das Zweite ist, dass man sich von dem jeweiligen Unternehmen, mit dem man zusammenarbeitet, die datenschutzrechtliche Compliance erläutern lassen sollte, insbesondere Auftragsdatenverarbeitung ist da ein Stichwort. Wie geht ihr damit um und wie verwendet ihr unsere Daten?

Wenn das Unternehmen mit einem Paket auf euch zukommt und sagt, dass wir diese Fragen immer bekommen, man mit der Compliance und Anwälten darüber sprechen kann, dann hat man in der Regel ein besseres Gefühl. Wenn jemand eher ausweicht und keine richtigen Antworten hat, dann ist es eher ein schlechtes Zeichen.

Die meisten Unternehmen sind mittlerweile darauf vorbereitet, aber trotzdem kann jedes Tool dafür verantwortlich sein, dass man in einen Datenverstoß reinkommen kann.

Grundlegend kann man sich auch fragen, welche Daten man rausgibt. Nutze ich möglicherweise eine Videocallsoftware, die möglicherweise Zoom ist und vielleicht nicht Datenschutz-Compliant ist. Was ist der Schaden? Das ist etwas anderes, als wenn ich in ein CRM-Tool meine ganzen Kundendaten reinlade. Da müssen bei mir schon die Alarmglocken angehen. Vielleicht auch so ein bisschen eine Relevanzprüfung, die man durchführen sollte.“

Was gehört in die Gesellschaftervereinbarung und den Gesellschaftsvertrag?

Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags ist zwingend erforderlich, wohingegen die Gesellschaftervereinbarung nicht zwingend erforderlich ist. Die Gesellschaftervereinbarung ist ein gutes Instrument, um weitere Vereinbarungen zwischen einzelnen oder allen Gesellschaftern festzuhalten. Darunter fallen beispielsweise Shareholders‘ Agreement, Gesellschafter- oder Aktionärsvereinbarung, Konsortialvereinbarung, Pool- oder Stimmbindungsvertrag.

Doch was genau gehört in den Gesellschaftsvertrag und in die Gesellschaftervereinbarung?

Madeleine Heuts
Legal Tech Startup-Gründerin
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Legal Tech Startup-Gründerin
Madeleine
Heuts
über Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung

Madeleine Heuts: „Wichtig ist abzugrenzen, dass es einen Gesellschaftsvertrag gibt und eine Gesellschaftervereinbarung, die man zusätzlich abschließen kann. Ein Gesellschaftsvertrag ist Pflicht und das ist auch der Vertrag, der im Handelsregister veröffentlicht wird. Daraus ergibt sich auch ein Grund, warum es noch zusätzlich eine Gesellschaftervereinbarung gibt.

Dadurch, dass der Gesellschaftsvertrag veröffentlicht wird, steht da eine Menge drin, von dem man eigentlich gar nicht will, dass das alle nachlesen können. Deshalb hat man sich dazu entschieden, nur die verpflichtenden Angaben in den Gesellschaftsvertrag zu schreiben und alle anderen Dinge in die Gesellschaftervereinbarung.
Dazu gehören zum Beispiel Regelungen mit Investoren. Dazu gehören auch Meilensteine, aber da gehören natürlich auch die Regelungen zwischen den Gründern dazu. Man sollte sich immer überlegen, was passiert, wenn es zwischen den Gründern vielleicht nicht mehr so gut läuft oder es einer Person nicht gut geht oder das eine Gründer merkt, dass er sich als Gründer doch nicht so wohl fühlt. Alle diese Situationen kommen vor und sollten vorher bedacht werden.

Was passiert, wenn einer der Gründer die Gesellschaft verlässt. Darf man die ihm einfach abkaufen oder kann der die Anteile auch einer fremden Person verkaufen? Dann hast du als Gesellschafter natürlich Personen da sitzen, die du da überhaupt nicht haben willst. Dafür kam man Vorkehrungen treffen.

Auch das schlimmste Szenario sollte bedacht werden. Was passiert, wenn einer der Gründer plötzlich stirbt? Es muss nicht immer vorhersehbar sein, es kann auch einfach ein Unglück im Urlaub passieren. Es ist superwichtig, weil Gesellschafter ein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung haben. Deshalb ist es auch ganz wichtig, sich auszusuchen, wer mit am Tisch sitzt.

Wenn einer der Gesellschafter verstirbt, gehen die Anteile in das Erbe über. Das kann natürlich bedeuten, dass plötzlich der Ehepartner oder die Kinder mit am Tisch sitzen. Das ist natürlich ein Problem, denn entweder kennt man die Person gar nicht oder die haben gar kein wirtschaftliches Know-how.

Deshalb sollte man immer Regelungen treffen, dass zum Beispiel die bestehenden Gründer ein Vorkaufsrecht auf die Anteile haben. Das kann man alles in einer Gesellschaftervereinbarung ausgestalten. Das klingt immer so, als würde man alles schwarzmalen, aber es ist tatsächlich wichtig, Verträge für Szenarien zu nutzen, die eintreten können.

Ein anderes Beispiel ist Vesting, ist auch sehr üblich zwischen Gründern. Das jeder Gründer sich seine Anteile erst mal über eine gewisse Zeitspanne erarbeitet und wenn er früher geht, dann hat er auch nur den Anteil, den er sich bis dahin erarbeitet hat. Wenn man es ohne Vesting macht, dann würde es bedeuten, dass bei drei Gründern jeder ein Drittel haben würde. Sagen wir mal, dass der erste Gründer nach einem Jahr keine Lust mehr hat und danach habt ihr erst eine Finanzierungsrunde und ein Produkt. Dann sind halt ein Drittel der Anteile komplett blockiert, weil der Aussteiger zwar keine Lust mehr hat, aber auch nicht verkaufen will. Auch das kann man natürlich vorher regeln und vermeiden. Da sollte man auch sehr kritisch vorgehen, um sich abzusichern.“

Was bedeutet der Begriff "Vesting"?

“Vesting” beschreibt, dass sich Gründerinnen und Gründer ihre Anteile über eine bestimmte Zeit verdienen müssen. So werden die Gründer*innen noch stärker an das Startup gebunden und es bietet den Business Angels und VCs einen gewissen Schutz ihres Investments. Investor*innen investieren primär in Teams und Gründer-Persönlichkeiten. Aus dem Grund haben sie ein großes Interesse daran, dass das Team auch so bestehen bleibt.

Madeleine Heuts
Legal Tech Startup-Gründerin
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Legal Tech Startup-Gründerin
Madeleine
Heuts
über den Begriff „Vesting“

Madeleine Heuts: „Das jeder Gründer sich seine Anteile erst mal über eine gewisse Zeitspanne erarbeitet und wenn er früher geht, dann hat er auch nur den Anteil, den er sich bis dahin erarbeitet hat. Wenn man es ohne Vesting macht, dann würde es bedeuten, dass bei drei Gründern jeder ein Drittel haben würde. Sagen wir mal, dass der erste Gründer nach einem Jahr keine Lust mehr hat und danach habt ihr erst eine Finanzierungsrunde und ein Produkt.

Dann sind halt ein Drittel der Anteile komplett blockiert, weil der Aussteiger zwar keine Lust mehr hat, aber auch nicht verkaufen will. Auch das kann man natürlich vorher regeln und vermeiden. Da sollte man auch sehr kritisch vorgehen, um sich abzusichern.“

Bei welchen Themen braucht ein Startup am Anfang Rechtsberatung?

Gute Verträge sind die Basis für ein gut laufendes und abgesichertes Unternehmen. Ob du für jedes rechtliche Thema einen Rechtsberater brauchst, ist eine individuelle Frage. Grundlegende Fragen und standardisierte Verträge für Startups können auch durch Internetrecherchen gefunden werden. Das German Standards Setting Institute (GESSI) bieten beispielsweise Standardverträge für Gründer*innen und Investor*innen.

Bei welchen Themen haben sich unsere Gründer*innen Rechtsberatung geholt?

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
über Standarddokumente von GESSI

Dr. Tobias de Raet: „Wir haben es häufig, dass Gründer sich schon mit Mustervorlagen vertraut gemacht haben. Dann stellt sich natürlich die Frage, für was man einen Anwalt braucht, der einen dazu berät? Meine Meinung dazu sind, dass die GESSI Verträge eine sehr gute Ausgangsbasis darstellen. Damit kann man auch verstehen, was das für Dokumente sind, weil Erläuterungen dabei sind. So können Gründer verstehen, was überhaupt in den Verträgen geregelt wird.

Gerade die Dokumente von GESSI sind relativ fair ausgestaltet. Das heißt, weder besonder gründerfreundlich noch besonders investorenfreundlich. Da muss man immer aufpassen, wenn der Investor einen Entwurf vorlegt. Dann ist es meistens nicht das Musterdokument, welches besonders fair ist, sondern erst mal ein Dokument, welches den Investor bevorteilt.

Diese Standarddokumente sollten aber nicht dazu verleiten, dass man die Anpassungen selber vornimmt. Man hat da ein sehr fragiles, in sich abgestimmtes Dokument und da greift man ins Getriebe. Möglicherweise ändert man eine Stelle, die wiederum eine andere Stelle unwirksam macht.

Aus dem Grund: Ja, GESSI Standardverträge lesen und verstehen, auch als Grundlage nehmen, um kommerziell zu verhandeln. Ich würde Gründern aber davon abraten, die selber anzupassen, weil dann geht es in der Regel immer schief. Da muss man halt irgendwann den Profi fragen.

Wichtig ist auch, dass man keinen Vertrag unterschreibt, den man nicht versteht. Das ist häufig sehr langes Juristendeutsch, aber man sollte als Gründer den Anspruch haben, dass man auch jede Klausel versteht. Fragt euren Anwalt und was es bedeutet!

Das sollte man nicht wie AGBs behandeln, wenn man eine Waschmaschine kauft, sondern man muss schon verstehen, was in den Klauseln gewollt ist. Der Anwalt ist natürlich dafür da, dass umzusetzen, was ihr ihm sagt. Aber generell keinen Vertrag unterschreiben, wo eine Klausel drinsteht, die man gar nicht verstanden hat.“

Dr. Patrick Müller
Rechtsanwalt für VC und Startups
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Rechtsanwalt für VC und Startups
Dr. Patrick
Müller
über Rechtsberatung, die einem später beim Fundraising viel Aufwand erspart

Dr. Patrick Müller: „Was sollte man zusätzlich machen?
Also zusätzlich zu den Dokumenten, die man sowieso zwingend benötigt, wie den Gesellschaftsvertrag empfiehlt es sich schon eine erste Version eines Beteiligungsvertrags aufzusetzen. Jetzt nicht in 50 Seiten mit allen Detailregelungen, aber das man schon ein paar Themen geregelt hat.

Regelungen eines Gesellschafterstreites, Good und Bad Leaver Klauseln, einfach, dass man auch in einer zukünftigen Finanzierungsrunde Verhandlungsmacht hat. Dann kann man als Founder seinen Entwurf nutzen und muss nicht von Anfang an etwas Neues aufsetzen. Die eher schlanken Beteiligungsverträge sind auch für kleineres Geld durch spezialisierte Anwälte zu bekommen.

Das Gleiche gilt für Begleitdokumente wie den Gesellschafteranstellungsvertrag. Das würde ich auch gleich mit entwerfen lassen und das ist auch überschaubar von den Kosten. So wird dem Ganzen ein professionelles juristisches Korsett aufgezogen und es kommt gut für weitere Finanzierungsrunden an.

Ansonsten natürlich Markenanmeldung und solche Sachen, das sollte man auch auf jeden Fall machen. Da halten sich die Kosten auch in Grenzen und dass man da so einen Schutz hat. Patente bekommt man nur sehr selten eingetragen, gerade in der Seed-Phase, weil sie auch ziemlich teuer sind. Markenrechte sollte man aber auf jeden Fall umsetzen.

Alle anderen Dinge können dann aber für weitere Phasen aufgespart werden.“

Madeleine Heuts
Legal Tech Startup-Gründerin
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Legal Tech Startup-Gründerin
Madeleine
Heuts
über welche Themen ein Startup am Anfang Rechtsberatung braucht

Madeleine Heuts: „Ich würde es ein bisschen Differenzieren in:

1. Womit sollte ich mich rechtlich beschäftigen?
2. Wofür sollte ich Beratung auch wirklich in Anspruch nehmen?

Sehr viel kann und sollte man sich selbst aneignen, damit man ein guter Unternehmer sein kann. Man sollte verstehen, wie geistiges Eigentum funktioniert und man sollte verstehen, welche Firmenkonstellationen man braucht und hat. Das kann sich natürlich auch privat auswirken.

Zum Beispiel ist bei einer GbR das Thema Haftung superwichtig, weil man mit dem kompletten Privatvermögen haftet. Da muss man einfach ein Grundwissen haben und man kann es nicht einfach einen Anwalt machen lassen.

Das Gleiche gilt für die Geschäftsführung. Viele denken, dass sie bei der GmbH aus der Haftung raus sind, aber man hat als Geschäftsführer auch eine gewisse Haftung. Dementsprechend sollte man bei dem klassischen Fall Insolvenzverschleppung aufpassen. In viele Themen kann man sich reinarbeiten, reinlesen und aneignen. Das ist einer der Gründe, warum wir unsere Academy gebaut haben und da alles lernen kann.

Da kann man sich sehr gut reinfuchsen und dann sollte man schauen, was Themen sind, die besonders sind. Ist das Gründerteam zum Beispiel zu dritt und einer ist verheiratet? Dann wisst ihr schon mal, dass eine zusätzliche Gesellschaftervereinbarung sehr sinnvoll ist. Haben wir da noch andere Sonderwünsche, die wir da reinhaben wollen?

Bei den individuellen Fällen sollte man sich mit einem Anwalt unterhalten. Auch wenn man jetzt sagt, dass man Investoren mit reinnehmen will. Es gibt natürlich das klassische Wandeldarlehen, dass 80 % der Leute nutzen. Wenn ein Investor jetzt aber beispielsweise zusätzliche Anteile für Sonderleistungen haben will, die er sich erarbeiten kann, da macht es auch Sinn, sich einen Anwalt dazuzuholen. Bei solchen Sachen würde ich aber auch immer vorsichtig sein, weil meiner Meinung nach es für Business Angels dazu gehört, sich einzubringen.

Ein Anwalt kann natürlich auch für einen verhandeln und die Gründer vertreten, der auch den “Bad Cop” spielen kann. Eigentlich wollen die Gründer ja ein gutes Verhältnis zu den Investoren, da kann man den Anwalt natürlich ganz gut vorschicken und der derjenige ist, der ganz kritisch fragt. Es ist natürlich auch eine strategische Entscheidung, einen Rechtsberater dazuzuholen. Der bringt bestimmte Mehrwerte mit.

Die Markenanmeldung kann man auch sehr gut einfach machen, wenn der Name noch nicht vergeben ist. Da muss man aber auch sehr ordentlich recherchieren.

Ansonsten kommt es natürlich auf das Produkt an. Wenn ihr beispielsweise ein FinTech seid, dann solltet ihr ganz genau checken, ob ihr eine Lizenz braucht, um überhaupt Finanzdienstleistungen anbieten zu können. N26 braucht eine Bankenlizenz und das kann ein paar Jahre dauern, bis man die bekommt.

Die Spezifika für das Produkt, was man darf und was man nicht darf, ist direkt am Anfang entscheidend.“

Kann ich einen GESSI Vertrag einfach übernehmen und etwas abändern?

Gründerinnen und Gründer suchen meist eine einfache Lösung für ihre Verträge und greifen gerne auf Musterverträge von GESSI (German Standards Setting Institute) zurück. Die Änderung solcher Standardverträge auf die eigenen Bedürfnisse kann jedoch zu Problemen führen:

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Impact Startup-Gründer
Dr. Matthias
Brendel
darüber, ob er Vorlagen für das Term Sheet und den Beteiligungsvertrag nutzen würde

Dr. Matthias Brendel: „Also ich würde empfehlen, alle Vorlagen mit einem Profi durchzusprechen, weil viele Terms, die nicht gründerfreundlich sind, entdeckt man erst auf den zweiten Blick.

Zum Beispiel: Welche Liquidationspräferenz bekommt ein Investor, der bei euch einsteigt?

Alle Vorlagen, die von einem Angel-Syndikat kommen, die achten natürlich darauf, dass sie eine möglichst hohe Liquidationspräferenz bekommen. Wenn ihr die Vorlage schreibt, dann kann es natürlich zu euren Gunsten besser ausgelegt sein. Dann habt ihr als Gründer von einem Exit-Fall mehr, den ihr euch als Gründer auch erarbeitet habt.“

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
über die Nachteile von GESSI Verträgen

Dr. Tobias de Raet: „In der Theorie funktioniert das natürlich. Mit den GESSI Verträgen arbeiten viele Anwälte. Das Problem ist häufig zweierlei:

Das ist so ein Baukastensystem, der so einen One Size Fits All Gedanken hat. Die Frage ist, ob ich alles genauso haben. Kein Fall ist wie der andere und gefährlich wird es dann, wenn man noch Klauseln dazu formuliert oder man streicht irgendwas weg. Man versteht vielleicht gar nicht, was man da gestrichen hat oder man versucht etwas zu regeln, was man rechtlich so gar nicht regeln darf.

Also kann ich in der Theorie einen GESSI Vertrag nehmen, der in sich abgestimmt ist. Aber man muss sich klar sein, dass man mit kleinen Änderungen viel falsch machen kann. Es lohnt sich zu diesen Punkten dann jemanden zu fragen, der sich damit auskennt, um auch die Sicherheit zu haben, dass man sich da selber mit unglücklich macht.“

Was sollte man bei Verträgen mit Kunden beachten?

Ein Vertrag wird dann wichtig, wenn sich die Geschäftsbeziehungen verschlechtern und eine oder beide Parteien unzufrieden sind. Oft kommen erst in dem Moment die Schwächen der Verträge ans Licht.

Aus dem Grund sollten Gründerinnen und Gründer auf folgende Punkte achten:
– In einer klaren und verständlichen Sprache, die Leistung und Gegenleistung darlegen
– Beginn und Ende des Vertrags definieren
– Vertragsauflösungsmöglichkeiten beschrieben
– Fall eines möglichen Streits berücksichtigen und Vorsorge treffen
– Ansprechpartner nennen

Was darf in Verträgen mit Kunden außerdem nicht fehlen?

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
darüber, was man bei Verträgen mit Kunden beachten sollte

Dr. Tobias de Raet: „Bei Verträgen gilt grundsätzlich, dass weniger mehr ist. Man sollte sich in einem Vertrag wirklich darauf konzentrieren, was man wirklich regeln will. Ein Jurist sagt immer: “Wer will was von wem woraus?”.

Wer sind die Vertragsparteien?
Was soll geregelt werden?
Der Leistungsaustausch: Ich liefere dir was und du zahlst mir dafür was.
Wann zahlst du?
Wann wird geliefert?
Wie muss die Qualität sein?

Darauf sollte man sich wirklich fokussieren. Wichtig ist, dass Verträge nicht dazu da sind alles aufzuschreiben, was man immer schon mal sagen wollte. Insbesondere das, was keine Rechtsfolge nach sich zieht. Verträge sind dazu da etwas zu regeln.

Wichtig ist, dass Verträge nicht für gute Zeiten, sondern für schlechte Zeiten gemacht. Die beste Kundenbeziehung ist, dass man einen Vertrag macht und der ist dann irgendwo in der Schublade und es läuft alles gut.

Verträge werden immer dann relevant, wenn es nicht mehr gut läuft. Wenn der Kunde nicht mehr bezahlt oder wenn Lieferungen ausbleiben. Dann wird der Vertrag herangezogen und man kann prüfen, was geregelt wurde.

Aus dem Grund ist bei der Vertragsgestaltung wichtig, was mir wirklich wichtig ist. Irgendwelche Klauseln zu Nebenthemen, die nicht wichtig sind, einfach rausnehmen. Man sollte sich nur auf die wichtigen Dinge konzentrieren und in einem Vertrag regeln. Die dann aber auch so regeln, dass die durchsetzbar und vollziehbar sind.

Das heißt: Klare Verpflichtungen, klare Verantwortungszuweisungen, nicht ein Wischiwaschi, dass sich beide Seiten bemühen, sondern klare, durchsetzbare und vollziehbare Regelungen.

Außerdem sollte man immer prüfen, ob derjenige, der den Vertrag auf der Gegenseite unterschreibt, berechtigt ist, den Vertrag zu unterschreiben. Wenn man eine Vielzahl an Verträgen mit Kunden schließt, dann sollte man sich auch immer fragen, ob der Vertriebsmitarbeiter oder der Einkaufsmitarbeiter den Vertrag unterschreiben darf. Hat der eine Vertretungsberechtigung? Denn auch da gilt, dass der Vertrag nur gut ist, wenn er auch wirksam ist.

Wenn man einen Vertrag mit einem Mitarbeiter aus dem Einkauf schließt und dann sagt der Kunde, dass der Mitarbeiter es gar nicht durfte, dann hat man ein Problem. Die operative Umsetzung bei solchen Verträgen auch immer mitdenken.“

Wie sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aufgesetzt sein?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl an Verträgen. Dabei müssen jedoch einige Dinge beachtet werden! Unsere Expert*innen verraten dir ihre Insights:

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
über AGBs

Dr. Tobias de Raet: „AGB sind Standardmuster für Vertragsklauseln, die man nicht immer wieder neu verhandeln möchte. Das heißt, allgemeine Geschäftsbedingungen, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen und Rechtswahlklausel. So was vereinbart man in AGB und das sind diese langen Vertragsdokumente, die sich eigentlich nie jemand durchliest.

Das ist auch so gedacht, AGB soll man nicht durchlesen müssen, weil da nichts Überraschendes drin stehen darf. Grundsätzlich gilt bei AGB, dass alles, was überraschend ist, unwirksam ist. Man kann in AGB nichts verstecken und jemandem dadurch was unterschieben. Grundsätzlich sollen AGB das Regeln, was beide Interessen vertritt.

Man muss dazu wissen, dass AGB strengen Vorlagen unterliegen, durch das Gesetz und durch die Rechtsprechung. Häufig geht es um das Thema, was überraschend und nicht überraschend ist. Aus dem Grund sollte man vorsichtig sein, wenn man AGB als Muster nimmt. Da gibt es viele Angebote und die stimmen dann in sich. Man sollte dann aber nicht ins Getriebe greifen und die einzeln anpassen, ohne zu prüfen, ob es auch wirklich geht.

Ein Beispiel: Ich verlängere mal meine Kündigungsfrist um ein paar Jahre oder ich schreibe noch eine zusätzliche Klausel rein, die mir besonders wichtig ist. Da muss man immer aufpassen und lieber noch mal prüfen lassen, ob es wirklich geht. Wenn es rechtlich nicht geht, dann ist es unwirksam und dann schützen einem die schönsten AGB nichts, wenn sie unwirksam sind.“

Wie funktioniert ein Wandeldarlehen mit Cap?

Ein Wandeldarlehen ist ein Darlehen mit der Option, dass die Schulden in eine Beteiligung umgewandelt werden können. Vor allem kann es bei Startups zur Finanzierung eingesetzt werden. Ein Vorteil ist ein geringerer Aufwand und weniger Transaktionskosten als bei einer klassischen Kapitalerhöhung.

Das Risiko für den Gläubiger besteht allerdings darin, dass Startups häufig keine großen Wertgegenstände besitzen, die einen Zahlungsausfall ausgleichen könnten. Bei Insolvenz gibt es daher auch nicht viele Möglichkeiten einen Totalverlust der Forderungen zu vermeiden.

Doch was genau ist ein Wandeldarlehen mit Cap?

Madeleine Heuts
Legal Tech Startup-Gründerin
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Legal Tech Startup-Gründerin
Madeleine
Heuts
über das Wandeldarlehen mit Cap

Madeleine Heuts: „Das Wandeldarlehen ist wie eine Art Kredit. Das bedeute, dass du erstmal niemandem direkte Anteile geben musst, sondern du schließt zum Beispiel mit verschiedenen Business Angels einen Vertrag. Es wird dann erst gewandelt, wenn die nächste Finanzierungsrunde gemacht wird und ihr dann auch zum Notar geht.

In der Regel gibt man den Business Angels dann einen gewissen Rabatt auf die Unternehmensbewertung, damit sie auch was davon haben, dass sie früher eingestiegen sind. Einige Business Angels wollen auch ein Cap drin haben, das ist wie eine Art Deckel auf die Unternehmensbewertung. Dann sagt man, dass wenn zur nächsten Finanzierungsrunde gewandelt wird, höchstens zu dem Betrag dieses Deckels.

Ein Beispiel: Wenn der Deckel 5 Millionen Euro ist, die Investoren, die später dazukommen, haben eine Unternehmensbewertung von 10 Millionen Euro angelegt, dann werden die Anteile der Business Angels mit Cap zu der Bewertung von 5 Millionen Euro gewandelt.

Das kann auch ein sehr guter Anreiz für Business Angels sein. Denn wenn du ein Cap drin hast, dann wollen die natürlich, dass die Unternehmensbewertung in der nächsten Runde möglichst hoch ausfällt, damit sie sehr viel davon haben. Das heißt, man kann auch strategisch mit diesen Instrumenten arbeiten.

Du kannst ein Wandeldarlehen in einem Stadium nutzen, wo du noch gar nicht weißt, welche Unternehmensbewertung du ansetzen würdest. Sagen wir mal, du hast ein Produkt gebaut, aber noch nicht so viele Kunden. Bei einer echten Beteiligung müsstest du schon direkt festlegen, wie viel die Investoren bekommen sollen und gerade in so einem frühen Stadium ist es schwierig abzuschätzen.

Ein Wandeldarlehen kann diesen Zeitpunkt der Bewertung und auch bürokratisch, nach hinten schieben. Das ist sehr praktisch, weil du am Anfang keine Zeit damit verbringen willst, einen 30-40-seitigen Businessplan zu schreiben und die Unternehmensbewertung festzulegen. Sondern du brauchst ja schnell Cash, um bestimmte Dinge umzusetzen und mit dem Cash auch auf ein bestimmtes Level der Unternehmensbewertung zu kommen.

Aus dem Grund ist es eine sehr gute Möglichkeit auch schon früh Investoren reinzubekommen, auch ohne sich einen zu großen bürokratischen Aufwand zu machen. Wenn du den Vertrag juristisch korrekt formulierst, dann ist es ein Vertrag, den man bei einem Mittagessen schließen kann. Dann überweist der Investor die Kohle und dann geht es los.

Das geht natürlich viel schneller, als wenn du alle Investoren durch den kompletten Prozess ziehen musst und dann mit denen zum Notar musst. Der Notar kostet dann auch wieder Geld, das lohnt sich bei einem Investment von 50.000 Euro oft gar nicht. Dementsprechend ist das auch ein großer Vorteil.

Wenn du die richtigen Business Angels dabei hast und es megagut passt und ihr euch einig über die Unternehmensbewertung seid, dann spricht natürlich nichts dagegen, denjenigen auch direkt zu beteiligen. Meine Erfahrung zeigt, dass es sehr wichtig bei Business Angels ist, sich Zeit zu nehmen, die Leute kennenzulernen. Wie reagieren die in Situationen, wo es nicht gut läuft. Am Anfang sind alle nett, aber wenn es mal schwierig wird, passt es dann auch noch menschlich? Auch da ist ein Wandeldarlehen sehr gut, weil derjenige noch keine Anteile hat und wenn es gar nicht passt, dann kannst du demjenigen vor der Wandlung das Geld einfach zurückbezahlen. Das geht bei einer echten Beteiligung dann nicht mehr so einfach. Dementsprechend sollte man sich da genau anschauen, was da das Sinnvollste ist.“

Was sind die 5 wichtigsten rechtlichen Themen in der Verhandlung mit Investor*innen?

Das sind die 5 wichtigsten Themen in der Verhandlung mit Investor*innen:

1. Bewertung
2. Einfluss der Investor*innen
3. Risiko der Gründer*innen
4. Kräfteverhältnis
5. Folgerechte

Weitere Details folgen in den Videos:

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
über die 5 wichtigsten rechtlichen Themen in der Verhandlung mit Investoren

Dr. Tobias de Raet: „Das sind die 5 wichtigsten Themen in der Verhandlung mit Investoren:
1. Bewertung
2. Einfluss der Investoren
3. Risiko der Gründer
4. Kräfteverhältnis
5. Folgerechte

1. Bewertung
Bei der Bewertung geht es darum, ob man überhaupt die gleiche Sprache spricht. Man sollte sich nicht nur auf die Zahlen konzentrieren, sondern auch auf die Formeln, die dahinter stehen. Es gibt Begriffe wie Fully-Diluted und dabei ist es wichtig, dass man sich nicht nur auf eine absolute Zahl konzentriert, sondern auch, was darauf abgeschlagen oder hinzugerechnet wird. Davon hängt der Wert des Unternehmens maßgeblich von ab.

2. Wie viel Einfluss will der Investor haben?
Dies bezieht sich auch auf zukünftige Finanzierungsrunden und den Exit des Investors. Wichtig hierbei ist, dass man Einzelinvestoren so wenig Einzelrechte wie möglich einräumen sollte. Die einzelnen Investoren sollten nicht alle unterschiedliche Rechte haben, sondern es sollte einen Gleichlauf geben, den man höchstens über die Größe der Beteiligung unterscheidet. Jemand, der mehr Anteile hält, hat auch mehr Mitspracherechte, es sollte aber keine Sonderrechte geben. Ganz am Anfang sollte man darauf achten, dass nicht irgendwelche Sonderrechte “eingelockt” werden.

3. Welches Risiko geht der Gründer durch seine Beteiligung ein?
Das sind so die klassischen Themen wie Vesting. Da besteht das Risiko, die wirtschaftliche Beteiligung und den Einfluss seines Unternehmens wieder zu verlieren. Es ist ganz üblich, dass man eine Vesting Verpflichtung eingeht. Man muss sich die Anteile, die man hält, über eine gewisse Zeit wieder erarbeiten. Damit stellen die Investoren sicher, dass die Gründer in die Zukunft arbeiten.

Bei solchen Regelungen ist es wichtig, dass es nur die Felder betrifft, wo den Gründern ein grobes Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Es sollte zu keiner Situation kommen, dass sich die Investoren und Gründer nicht mehr so gut verstehen und das Instrument dann dazu verwendet werden kann, den Gründer rauszuwerfen. Aus dem Grund sollten die Gründer bei der Verhandlung des Vestings genau aufpassen.

4. Finanzielles Kräfteverhältnis
In welchem Umfang partizipieren die Investoren an einem möglichen Unternehmenserlös? Das kann natürlich sein, wenn das Unternehmen irgendwann profitabel ist. Der Hauptfall ist aber häufig der Exit. Das Unternehmen wird irgendwann verkauft oder es geht an die Börse. Die Frage ist dann, wie viel die Investoren und wie viel die Gründer bekommen. Es ist ein nachvollziehbares Bedürfnis, dass die Investoren mindestens das zurückbekommen, was sie auch investiert haben. Da sollte man den Investoren auch einen gewissen Komfort geben, aber man muss aufpassen, dass man in solchen Liquidationspräferenzen nicht in ganz A-typische Konstellationen reinrutscht, dass am Ende für die Gründer nichts mehr übrig bleibt.

Die Frage, ob man eine partizipierende oder nicht partizipierende Liquidationspräferenz wählt oder ob die Liquidationspräferenz möglicherweise verzinst wird, ob es eine einfache oder mehrfache Liquidationspräferenz gibt, das sind alles Punkte, die das finanzielle Kräfteverhältnis an einem möglichen Erlös betreffen.

5. Folgerechte
Wenn man eine Finanzierungsrunde macht, dann denkt man häufig nur an den Moment. Also ich möchte jetzt einen bestimmten Betrag zu einer möglichst hohen Bewertung raisen. Meine Erfahrung ist, dass Gründer dann schnell Dinge aus der Hand geben, die mit den Kerndingen nichts zu tun haben. Das heißt, man gesteht dann sehr schnell Dinge zu, die einem in der Zukunft auf die Füße fallen. Das betrifft so Themen wie Verwässerungsschutz, Liquidationspräferenz und Konditionen für spätere Finanzierungsrunden. Das sieht man häufig, dass sich starke Business Angels Rechte einräumen, zu einer bestimmten Bewertung noch mal nachzulegen. Das kann falsche Anreize setzen und zukünftige Investoren abschrecken. Alles, was Auswirkungen in die Zukunft hat, ist genauso wichtig wie die anderen 4 Punkte, die ich gerade genannt habe.“

Darf ich dem Anwalt oder der Anwältin meiner Investor*innen vertrauen?

Nein!

Ein Rechtsanwalt darf keine unterschiedlichen Interessensvertreter in teilweise identischen Lebenssachverhalten vertreten. Aus dem Grund vertritt der Anwalt des Investors nur die Interessen des Investors und nicht die der Gründerinnen und Gründer.

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
darüber, ob man dem Anwalt der Investoren vertrauen kann

Dr. Tobias de Raet: „Die klare Antwort darauf ist NEIN!

Ich darf immer nur meinem eigenen Anwalt vertrauen. Das sage ich nicht nur deshalb, weil wir Anwälte gerne auf vielen Seiten tätig sind und Geld verdienen. Anwälte sind Interessenvertreter und das müssen sie von Gesetzeswegen sein. Ich kann keinen Anwalt haben, der die Interessen der Gründer, Investoren und Gesellschafter vertritt. Das dürfen Anwälte nicht, da sie nur eine Partei vertreten dürfen. Oder Parteien, die gleich gerichtete Interessen haben.

Das ist wichtig zu wissen. Wenn ein Business Angel zu mir kommt und sagt, dass er einen erfahrenen Anwalt an der Seite hat, der die Verträge aufsetzen kann. Macht so was als Gründer nicht, so was kann gefährlich werden. Der Anwalt kann von mir aus die ersten Entwürfe machen, wobei ich auch davon abraten würde. Aber habt einen eigenen Vertreter, der sich unabhängig die Dokumente anschaut und mit euch darüber spricht.

Was ist aus Sicht der Gesellschaft und der Gründer wichtig? Zu einem späteren Zeitpunkt können die Interessen der Gesellschaft und der Gründer auseinanderlaufen. Wenn ich Startups in einem Late-Stage-Bereich habe, Series C, D, dann sage ich Gründern auch, dass sie sich eigene Anwälte für ihr Gründerrecht nehmen sollten.

Ich bin Anwalt für die Gesellschaft und entwerfe für die Gesellschaft Dokumente. Ich darf aber nicht die Interessen von den Gründern als Privatperson vertreten. Wenn es am Anfang noch keine Investoren gibt und es nur die beiden Gründer sind, dann ist es etwas anderes.

Achtet auch darauf, dass, wenn es Konflikte zwischen den Gründern gibt, dass der Anwalt nicht beide Seiten vertreten darf. Das heißt nicht, dass sich jeder Gründer am Anfang direkt mit einem eigenen Anwalt bewaffnen muss, aber man sollte im Auge behalten, ob sich Interessenkonflikte zwischen den Gründern auftun. Wenn es so ist, dann sollte man zumindest offen darüber reden. Auch wenn Regelungen unterschiedlich für die Gründer sind.

Also immer darauf achten, wer meine eigenen Interessen vertritt. Wichtig ist auch, dass die Gesellschaft schon aus dem Grund einen Anwalt haben, dass sie den Prozess in der Hand behält. Wenn Investoren den ersten Entwurf für einen Vertrag machen, ist es immer ungünstig. Für die Gründer ist es taktisch und kommerziell sinnvoller, wenn sie den ersten Entwurf machen. So kann der Prozess in eigenen Händen gehalten werden und es ist kein Investor, der einem was aufzwingt.

Das ist am Anfang immer so eine Hürde, weil man denkt, dass man sich das Geld für einen Anwalt sparen kann. Ja, man sollte am Anfang nicht sein halbes Budget für seinen Anwalt raushauen und darum geht es auch gar nicht, aber zu großes Sparen bei der Rechtsberatung kann später auch teuer werden.

Da sollte man am Anfang offen mit seinem Anwalt sprechen und sagen, dass man ein begrenztes Budget hat. Was sind die Punkte, bei denen wir uns auf jeden Fall beraten lassen sollten und da findet man in der Regel immer ein Kompromiss. Auch Anwälte haben Interesse an langfristigen Geschäftsbeziehungen.

Aber die Antwort auf die Frage ist auf jeden Fall NEIN, den Anwälten meiner Investoren sollte ich nicht vertrauen!“

Auf welche Gründerrechte muss ich als Gründer*in achten?

Es gibt drei wichtige Themen im Bereich der Gründerrechte:

1. Verhältnis der Gründer*innen zur Gesellschaft
2. Mitspracherechte
3. Anstellungsverhältnis der Gründer*innen

Doch was genau sollten Gründer*innen beachten?

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
über wichtige Gründerrechte

Dr. Tobias de Raet: „Da gibt es eigentlich drei wichtige Themen:

1. Das Verhältnis des Gründers zur Gesellschaft
Die erste Ebene der Gründer als Gesellschafter. Das betrifft vor allem das Thema “Vesting”. Vesting bedeutet, dass sich der Gründer seine Anteile, die er schon hält, eigentlich wieder erarbeiten muss. Wenn der Gründer sich besonders schlecht anstellt, dann kann es passieren, dass er rausgeworfen wird und einen großen Teil seiner Anteile verliert. Wichtig ist, dass man da auf die Details achtet. Solche Vesting-Klauseln sollen wirklich nur für den Fall da sein, wenn sich der Gründer grob Fehlverhalten sollte.

Investoren haben vielleicht das Interesse, in die Vesting-Klauseln noch andere Themen mit einfließen zu lassen. Zum Beispiel wenn der Gründer nicht so wirtschaftlich erfolgreich ist. Das soll Vesting aber eigentlich nicht abdecken. Man sollte immer überlegen, welche Ereignisse welche Konsequenzen habe sollten. Soll der Gründer alle Anteile verlieren oder nur die, die er sich nicht wieder erdient hat?

Wichtig ist, dass ein Gründer die Vesting-Klausel vollständig versteht. Er muss wissen, was in welchem Fall eintritt, weil es den Kern seiner unternehmerischen Tätigkeit ausmacht.

2. Mitspracherechte
Gründer haben am Anfang noch einen relativ hohen Anteil an ihrem Unternehmen. Das bedeutet aber nicht, dass sie durchregieren können. Investoren wollen Mitspracherechte haben und das ist auch vollkommen verständlich und normal. Da muss man als Gründer aber aufpassen, dass nicht hinten überfällt. Das heißt, bei wichtigen Entscheidungen sollte man als Gründer immer so eine Art Veto recht haben.

Mir soll als Gründer nicht ein Investor aufgezwungen werden, den ich nicht haben möchte. Mir soll als Gründer kein Exit aufgezwungen werden, wenn ich den gar nicht haben möchte. Das ist immer eine Frage des Kräfteverhältnisses, aber wichtig ist in der Satzung, im Shareholders‘ agreement klare Gründerrechte definieren.

Dabei sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass Verträge für schlechte Zeiten gemacht werden und nicht dafür, wenn man sich einig ist.

3. Das Anstellungsverhältnis des Gründers
Welche Rechte hat der Gründer als Geschäftsführer? Neben den Dingen, die man im Vertrag regelt, sollten auch die Dinge drum herum im Blick behalten werden. Das betrifft zum Beispiel den Sozialversicherungsstatus.

Den eigenen Arbeitsvertrag muss man kennen und dessen Entwicklung muss man im Blick behalten.

Das sind so die wichtigen Punkte, auf die man als Gründer achten muss.“

Warum ist ein Term Sheet so wichtig?

Das Term Sheet ist eine Zusammenfassung der Bedingungen für eine Investition in dein Startup. Dabei werden die Konditionen zwischen Gründer*innen und Investor*innen festgehalten. Das Term Sheet dient als Vorlage für den späteren Beteiligungsvertrag.

Welche Vorteile bietet ein Term Sheet noch?

Madeleine Heuts
Legal Tech Startup-Gründerin
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Legal Tech Startup-Gründerin
Madeleine
Heuts
über das Term Sheet

Madeleine Heuts: „Ich versuche es jetzt mal so unjuristisch wie möglich zu erklären. Das Term Sheet ist eine Art Zusammenfassung von den Hauptkonditionen, die euch wichtig sind, für den späteren Beteiligungsvertrag. Wie sich das ausgestaltet, kann völlig unterschiedlich sein. Das liegt auch ein bisschen an dem Investor.

Manchmal sieht es aus wie ein Notizzettel, wo nur Stichpunkte mit den wichtigsten Facts aufgeschrieben sind, die relevant sind. Zum Beispiel: Welcher Betrag kommt rein? Wie sieht die Unternehmensbewertung aus? Was will der Investor so haben?

Manchmal sind es auch schon richtige Verträge, auf denen der Beteiligungsvertrag aufbaut. Da sollte man immer schauen, wie viel Sinn etwas macht, jetzt auch ein Term Sheet nochmal richtig auszugestalten. Das kommt immer darauf an, wie viel Geld du einsammelst. Wenn es nur um 50.000 Euro geht, dann würde ich mir den Aufwand von zwei richtig ausformulierten Verträgen nicht so machen. Wenn es um mehrere Millionen geht, dann ist es natürlich auch wieder ein VC Thema, wo du dich auch ein bisschen absichern kannst.

Ein Term Sheet ist schon das Signal, dass man in ernsthafte Verhandlungen geht und mehr anschaut. Außerdem ist die Geheimhaltungsvereinbarung beim Term Sheet relevant. Denn wenn du mit dem Investor an dem Punkt bist, dass er so richtig Tief einsteigen will, dann gibst du natürlich auch sehr viele Informationen preis.

Man sollte natürlich dem Investor nicht beim ersten Gespräch schon ein NDA vorlegen, weil dann ist der abgeschreckt. Das hört man ja auch bei Startups, die auf NDAs bestehen. Ein VC kann das gar nicht leisten, weil er so viele Gespräche führt. Dann dürfte der ja über nichts mehr reden. Aber wenn du jetzt anfängst, tiefere Finanzplanungen zu verschicken oder Einblicke in ein Patent, dann ist es natürlich schon wichtig, weil hochwertige Interna rausgegeben werden. Ab diesem Zeitpunkt sollte man über eine Verschwiegenheitsvereinbarung nachdenken.

Das kann man sehr gut in ein Term Sheet mit aufnehmen, man kann es aber natürlich auch ohne abschließen. Es kommt immer ein bisschen auf die Struktur der Runde an.“

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
über das Term Sheet

Dr. Tobias de Raet: „Term Sheets sind der erste Schritt einer Finanzierungsrunde, in der man sich in einer Vertragsform, häufig auch in einer Tabelle aufgebaut oder stichpunktartig, darauf einigt, was die eigentlichen Eckpunkte einer Finanzierungsrunde sind.

Was sind die Eckpunkte?
Was sind die Konditionen, zu denen mein Investor bei mir einsteigen möchte?

Das Ganze ist sehr komprimiert, vielleicht 2 Seiten. Eigentlich sollte es nie mehr als 2 Seiten sein, es sei denn, es geht um eine sehr komplexe Situation. In einer klassischen Finanzierungsrunde ist ein Term Sheet 1-2 Seiten lang. Da einigt man sich wirklich rein kommerziell auf die wesentlichen Punkte.

Ich sag den Gründern immer, dass das das Kochrezept für die späteren Verträge ist. Am Anfang gut nachdenken und das wird dann später in Langfassung der Verträge übertragen. So ein Term Sheet hat keine rechtliche Bindungsverpflichtung. Jeder kann sich rechtlich wieder zurückziehen, man kann sagen, dass man sich auf das Term Sheet einigt und unterschreibt, aber es passieren kann, dass man sich nicht auf die Langfassung der Verträge einigt.

Das gilt auch für die Startups, wenn die Gründer im Laufe des Prozesses merken, dass es doch nicht der richtige Investor ist, dann können sie sich genauso rechtlich zurückziehen. Term Sheets sind eigentlich immer so gestaltet, dass man sich da wieder zurückziehen kann.

Auch wenn diese rechtliche Bindungswirkung fehlt, wird es häufig ein bisschen flapsig gehandhabt. Man darf nicht vergessen, dass so ein Term Sheet kommerziell eine sehr hohe Bindungswirkung hat. Ich erlebe ganz häufig in Vertragsverhandlungen, dass man zusammensitzt und sich wieder auf das Term Sheet und dessen Vereinbarungen bezieht. Was man einmal zusagt, davon kommt man nicht mehr runter. Da kann man nicht davon ausgehen, dass man es später noch mal anders verhandeln kann.

Deshalb darf man die Wirkung eines solchen Term Sheets nicht unterschätzen, man macht sich sonst auch extrem unglaubwürdig und unprofessionell, wenn man davon später noch mal abrücken möchte. Aus dem Grund sollte man sich auch für das Term Sheet ausreichend Zeit nehmen.

Man darf auch nicht auf irgendwelche Tricks reinfallen, zum Beispiel wenn man schon ein fertiges und unterschriebenes Term Sheet zugesendet bekommt. Da muss man nicht gleich unterschreiben, alle Term Sheets können verhandelt werden. Auf solche Spielchen sollte man sich nicht einlassen, immer genau überlegen:

Was gefällt mir?
Was ist mir wichtig?
Was ist dem Team wichtig?
Habe ich alles Wichtige verhandelt?

Die Zeit dafür am Anfang gut investiert. Wenn man am Anfang schnell macht, dann hat man häufig viele Dinge nicht berücksichtigt oder bedacht. Den psychischen Druck muss man aushalten und es ist normal, dass das Verhandeln der Term Sheets Zeit braucht.“

Simon Lohmüller: CEO & Co-Founder bei qbilon GmbH
SaaS Startup-Gründer
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SaaS Startup-Gründer
Dr. Simon
Lohmüller
über das Term Sheet

Simon Lohmüller: „Ein Term Sheet zu haben ist immer sinnvoll. Gerade weil man es häufig von einem Lead-Investor bekommt und dann kann man damit auf andere Investoren und Business Angels zugehen. Oft ist es so, dass das Term Sheet vom Lead-Investor kommt und dann hängen sich andere Investoren mit daran. Ein großer Investor gibt die groben Rahmenbedingungen vor und die anderen Investoren schließen sich in der Regel an.“

Was steht in einem Term Sheet und wie viel Zeit sollte man dafür einplanen?

Im Term Sheet muss stehen, was den Gründer*innen und Investor*innen am wichtigsten ist.
Meistens beinhaltet das Term Sheet:

1. Bewertung und der Bewertungsmechanismus
2. Rechte des Investor*innen
3. Dinge die Gründer*innen betreffen (z.B. Vesting)

Im Video gehen unsere Expert*innen genauer auf die genannten Punkte ein:

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
darüber, was in einem Term Sheet steht und wie viel Zeit man einplanen sollte

Dr. Tobias de Raet: „Was muss im Term Sheet stehen?
Erst mal muss da drinstehen, was einem besonders wichtig ist. Das ist so ein bisschen eine Plattitüde, aber das bedeutet vor allem:

1.Bewertung und der Bewertungsmechanismus
Nicht nur eine Zahl, sondern die Formel, wie man da hinkommt. Was wird da hinzugerechnet und was wird abgezogen.

2.Rechte des Investors
Sämtliche Rechte, die der Investor bekommt. Ich rate immer dazu, sich auch auf Term Sheet Basis darüber zu einigen, ob es einen Verwässerungsschutz geben soll. Damit nicht später die Aussage kommt, dass dies zu erwarten ist, weil es Standard ist.

3.Gründerbetreffende Dinge
Zum Beispiel Vesting, so was sollte auch im Term Sheet mitgeregelt sein. Das muss nicht in Absätzen und ausführlichen Antworten sein.

Man sollte sich das Inhaltsverzeichnis eines Musters einer Gesellschaftervereinbarung nehmen und anhand dessen die wichtigsten Punkte abarbeiten. Meistens sind es doch sehr viele Punkte, die man aber knapp halten kann. Das muss nicht in Rechtssprache ausformuliert sein, aber man muss darüber gesprochen haben und man muss sich einig sein, wie man etwas umsetzen möchte.

Wie lange eine Verhandlung eines Term Sheets dauert, ist sehr unterschiedlich. Das hängt auch davon ab, wie Komplex eine Finanzierungsrunde ist. Eine gute Hausnummer ist, wenn man sagt, dass man ein Term Sheet innerhalb von 1-2 Wochen verhandeln kann.

Es gibt aber auch Term Sheet Verhandlungen, die deutlich länger dauern können. Das hängt auch davon ab, wie viele Parteien schon mit an Bord sind. Wenn ich Bestandsinvestoren habe, dann wollen die auch mitreden. Dass weniger als 2 Wochen an einem Term Sheet verhandelt wird, kommt eigentlich sehr selten vor.

Es gibt immer wieder Gründer, die am Anfang ganz schnell was unterschreiben, aber dann hat man in der Regel die Probleme hinterher.“

Warum sollten Startups Pool- oder Stimmbindungsverträge vereinbaren?

Die Bündelung von Minderheitsgesellschaftern hat den Vorteil, dass du dich als Gründer*in nur mit dem Poolführer abstimmen musst. So müssen bei Gesellschafterbeschlüssen, Angelegenheiten und Abstimmungen nicht alle Minderheitsgesellschafter einbezogen werden. Diese einigen sich im Vorhinein und der Poolführer übt dann die Stimmrechte der Pool-Mitglieder gebündelt aus.

Dr. Patrick Müller
Rechtsanwalt für VC und Startups
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Rechtsanwalt für VC und Startups
Dr. Patrick
Müller
über Pooling

Dr. Patrick Müller: „Da gibt es im wesentlichen drei Grundmodelle:

Investmentgesellschaft gründen:
Es gibt eine GmbH als Startup (XY-GmbH) und da gehen im Rahmen einer Finanzierungsrunde verschiedene Business Angels mit rein. VC Fonds werden das eher weniger machen, da sie ihr eigenes Vehikel haben. Wenn aber mehrere Business Angels in eine Seed-Finanzierung im Family & Friends Bereich investieren, kann es schon auch Sinn machen, wenn sie ihre Anteile in einer eigenen UG oder GmbH poolen.

Im Cap Table taucht dann nur ein Gesellschafter auf und man kann natürlich innerhalb dieser UG oder GmbH alles Mögliche regeln. Vor allem kann man einen zentralen Geschäftsführer ernennen, der auf der Gesellschafterversammlung des Startups entscheidet. Es führt dazu, dass die ganzen Abstimmungen aus dem Startup rausgehalten werden. Es ist aber in der Regel nur dann möglich, wenn es ein gewisses Vertrauen unter den Business Angels gibt.

Stimmrechtspooling:
Das bedeutet, die einzelnen Investoren gehen in die Beteiligung des Startups mit rein, schließen aber einen Stimmrechtspoolvertrag ab. So müssen sich die Business Angels vor den Gesellschafterversammlungen abstimmen, um ein einheitliches Abstimmungsverhalten sicherzustellen. So wird ein konfliktfreies Abstimmungsverhalten in der Gesellschafterversammlung gewährleistet.

Treuhandmodell:
Rechtlich bleibt man im Startup investiert, aber man hat ein Konstrukt entworfen, wo die einzelnen Investoren bestimmte Rechte an den Treuhänder outsourcen. Der Treuhänder ist auch intern gebunden, dass er sich vor Abstimmung intern mit den Investoren abstimmt.

Alle Modelle führen zum gleichen Ergebnis, nämlich eine zersplitterte Gesellschafterstruktur mit Chaos in den Abstimmungen zu vermeiden.“

Madeleine Heuts
Legal Tech Startup-Gründerin
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Legal Tech Startup-Gründerin
Madeleine
Heuts
über Pooling

Madeleine Heuts: „Dann hast du natürlich auch die echten Beteiligungen und das ist dieses klassische, wenn du zum Notar musst. Da sollte man sich überlegen, wenn man mehrere Leute mit kleinen Tickets hat, ob man die nicht bündelt. Das nennt man Pooling und das kann man auch vorher regeln.

Man kann eine bestimmte Grenze an Tickets setzen und sagen, dass alles was unter 100.000 Euro ist, wird gepoolt. Dann müssen die Business Angels einen Pool-Führer wählen, der sie dann alle gemeinsam vertritt. Welche Konstellation die untereinander haben, müssen die sich dann überlegen. Manche melden dafür auch noch extra eine Firma an, das kommt ganz drauf an.

Aber dann hast du nur mit einer Person zu tun und die stimmen sich untereinander ab. Das macht dir das Leben als Gründer auch sehr viel einfacher.“

Was ist bei der Liquidationspräferenz zu beachten?

Liquidationspräferenzen in Beteiligungsverträgen sind sowohl für die Gründer*innen, also auch für Business Angels entscheidend. Es ist wichtig, dass beide Seiten in einer Balance sind.

Business Angels sollten in einem Exit entsprechend für ihre Risikobereitschaft entlohnt werden. Auf der anderen Seite sollten die Liquidationspräferenzen nicht dazu führen, dass die Gründer*innen bei einem guten Exit unangemessen wenig Geld bekommen.

Dr. Patrick Müller
Rechtsanwalt für VC und Startups
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Rechtsanwalt für VC und Startups
Dr. Patrick
Müller
über die Liquidationspräferenz

Dr. Patrick Müller: „Die Liquidationspräferenz ist auch ein bisschen mit Downround Protection kombiniert. Ein Startup zeichnet sich ja auch damit aus, dass es ein gewisses Wagnis ist, zu investieren. Das soll nicht demotivierend wirken, aber das ist ja auch das Spannende an der Startup- und VC-Branche. Man kann viel gewinnen, aber auch viel verlieren.

Das Risiko muss man als Investor eingehen, aber die meisten Investoren wollen einen gewissen Mindestschutz haben. Im schlimmsten Fall fährt das Startup an die Wand und es wird liquidiert. Am Ende kann ein Liquidationserlös übrig bleiben und da will ein Investor sichergestellt haben, dass er zuerst sein Investment wiederbekommt.

Viel relevanter ist die Situation eines Exits. Was passiert in einem Exit Fall und welcher Erlös wird da ausgezahlt? Der Begriff ist etwas irreführend, weil es ja “Liquidationspräferenz” heißt. Da geht es um das gleiche Prinzip: Verschiedene Investoren haben Investitionen in das Startup getätigt und es gibt vielleicht den Exit, zu 100 % erfolgreich. Dann stellt sich die Frage, in welchem Proporz die Founder und Shareholder ihren Anteil vom Kuchen abbekommen.

Das wird auch durch die Klauseln der Liquidationspräferenz geregelt und es gibt verschiedene Methoden.

Anrechenbare Liquidationspräferenz:
Hier legt man im Beteiligungsvertrag fest, wer einen Vorzugsbetrag erhält. Das geht über eine absolute Kennzahl oder über eine vordefinierte Formel. Im Falle eines Exits bekommt ein Investor mindestens Betrag XY ausbezahlt, aber unter Anrechnung auf das, was sowieso pro rata verteilt wird.

Wenn es ein Exit zu 10 Mio. Euro gibt, dann wird es ja nach Proporz des Cap Tables verteilt. Wenn ein Vorzugsbetrag von 1 Mio. Euro sowieso schon in der pro rata Verteilung erfasst ist, weil er gemäß Cap Tabel sowieso 2 Mio. Euro bekommen würde, dann bekommt der Investor nicht noch mal was on top. Dann erlischt quasi die ganze Klausel, der Mindestschutz wenn man so will.

Nicht-Anrechenbare Liquidationspräferenz:
Die Alternative ist, dass es nicht angerechnet wird. Der Investor bekommt seinen Vorzugsbetrag und zusätzlich einen Betrag nach pro rata Verteilung. Daraus kann man schließen, dass die Nicht-Anrechenbare Liquidationspräferenz sehr investorenfreundlich ist.

Insgesamt ist die Liquidationspräferenz eine Klausel, die die Investoren bekommen und die Founder weiter hinten stehen. Insofern ist die Anrechenbare Liquidationspräferenz ein fairerer Kompromiss zwischen den Foundern und den Investoren.“

Wie funktionieren virtuelle Beteiligungen?

Virtuelle Beteiligungen werden meist für die Motivation und Bindung von Mitarbeitern eingesetzt. Die Stiftung Wirkungsanteil nutzt virtuelle Beteiligungen, um den Gründer*innen die Möglichkeit zu bieten, einen Impact zu leisten.

Tom Josczok
Impact Startup-Gründer
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Impact Startup-Gründer
Tom
Josczok
über virtuelle Beteiligungen der Stiftung Wirkungsanteil

Tom Josczok: „Virtuelle Beteiligungen haben den Vorteil, dass sie keinen Gang zum Notar benötigen. Die Anteilseigner tauchen nicht direkt im Cap Table auf. In unserem Fall ist es so, dass unsere virtuelle Beteiligung nachrangig und verwässernt ist. Das heißt, die Interessen der Investoren gehen bei einem Exit vor.

Außerdem verwässert der Anteil nach jeder neuen Finanzierungsrunde und zusätzlich haben wir keine Stimmrechte und Informationsrechte, wie wir es bei einer echten Eigenkapitalbeteiligung hätten. Wir dürfen auch nicht zu den Gesellschafterversammlungen eingeladen werden. Im Wesentlichen ist es ein Schuldschein, der auch nur im Erfolgsfall greift.“

Was ist beim Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zu beachten?

Durch ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm können Mitarbeiter*innen, die in einem Startup kein Top-Gehalt verdienen, in­cen­ti­vie­rt werden. Im Falle eines Exits können Mitarbeiter*innen zu einem bestimmten Umfang am Veräußerungserlös beteiligt werden.

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Rechtsanwalt
Dr. Tobias de
Raet
darüber, was beim Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zu beachten ist

Dr. Tobias de Raet: „Durch ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm können Mitarbeiter, die in einem Startup kein Top-Gehalt verdienen, in­cen­ti­vie­rt werden. Das einfachste wäre, wenn man den Mitarbeitern echte Anteile geben würde.

Das macht man aus mehreren Gründen nicht:
Es ist natürlich ein Einflussthema, da die Mitarbeiter auch Gesellschafter sind. Die können dann möglicherweise alles sehen und haben Mitspracherechte. Da ist die Frage, ob man das möchte und ob die Investoren das möchten.

In Deutschland sind es aber maßgeblich steuerliche Gründe. Wenn ich Mitarbeitern eine Beteiligung an meinem Unternehmen gebe, dann ist es ein Vergütungsbestandteil. Wenn ich einem Mitarbeiter beispielsweise 10 Anteile gebe, dann steht er in der Gesellschafterliste und bekommt kein Geld. Der Staat sagt aber, dass der Mitarbeiter 10 Anteile für einen Wert von 50.000 Euro bekommen hat und für diese Summe fallen Steuern an. Der Mitarbeiter hat kein Geld bekommen, muss aber trotzdem für die 50.000 Euro Steuern bezahlen. Aus dem Grund funktioniert das nicht.

In der Regel ist es aus dem Grund virtuell geregelt. Das heißt, der Mitarbeiter bekommt erst dann einen Zufluss, wenn ein bestimmtes Exit-Ereignis eintritt. Erst in dem Moment partizipiert der Mitarbeiter an dem Unternehmenserlös. Dann ist ja auch Geld da und von der Summe müssen sie dann Steuern bezahlen. Das wird typischerweise wie der Arbeitslohn behandelt.

Für die Gründer heißt es kommerziell nichts anderes, dass man berücksichtigen muss, dass ein Teil des Kuchens später weggeht. Auch wenn die Mitarbeiter nur virtuell beteiligt sind, muss ich im Cap Table und in der Gesellschafterstruktur eine Schattenrechnung vornehmen. Daher stammen die Begriffe Diluted und Non Fully Diluted. Diluted bedeutet, dass ich verwässert dazu rechne, dass ich ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm habe. 5-10 % sind so die Bandbreite, die man typischerweise hat.

Demzufolge erhalten die Bestandsgesellschafter weniger. Wichtig ist noch, wer das Programm finanziell trägt. Ist das ein Teil, was die Gründer aus ihrem Exit-Erlös zahlen müssen oder geht es vom Kuchen aller Gesellschafter ab? Typischerweise berate ich die Gründer so, dass alle die Mitarbeiterbeteiligung tragen sollten, da alle daran interessiert sind, dass die Mitarbeiter incentiviert sind.

Wichtig sind noch steuerliche Risiken, die da ganz besonders zu beachten sind. Das ist nicht nur für den Mitarbeiter wichtig, sondern auch die Gesellschaft. Bei der Sozialversicherung bin ich als Gesellschaft dafür verantwortlich, dass ich sie abführe. Wenn ich mir ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ausdenke, wo schon jetzt Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind, dann bin ich als Geschäftsführer dafür verantwortlich, dass ich das für die Arbeitnehmer mache. Wenn ich das nicht mache, dann bin ich möglicherweise in einem strafrechtlichen Bereich.“