Business Angels
Dr. Jana Moser

Legal Tech Business Angel
Die ganz spannenden, fancy Ideen müssen einfach vielfach hinterfragt werden, ob die im Bereich Legal Tech sinnvoll sind.
Dr. Jana Moser
teilt ihre Erfahrungen als Business Angel

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Jana Moser: „Ich habe selber nie bewusst mit anderen Business Angels investiert. In der Pre-Seed und Seed-Phase, in der ich investiere, sind auch schon andere Angels mit an Board gewesen oder haben sich parallel dazu entschieden, auch zu investieren. Das bedeutet, dass man schon enger mit den Angels zusammenarbeitet und sind in entsprechenden Calls trifft. Da kann man sich mit den Startups unterhalten, aber auch mal nur im Investorenkreis reden.
Der Vorteil ist, dass man mit unterschiedlichen Personen und verschiedenen Erfahrungen zusammen an einem Startup arbeitet und sich ergänzen kann. Außerdem ist es wichtig, sich die entsprechenden Investoren anzuschauen. Also nicht blind darauf trauen, wenn schon andere Investoren zugesagt haben. Sondern wirklich vor dem Investment auch mal bei den anderen Investoren anrufen und fragen, was die Ziele und Erfahrungen sind. Was ist im Fokus des anderen Investors? Sind sie intrinsisch motiviert und wollen dem Startup wirklich helfen oder geht es eher darum, möglichst viel aus dem Startup herauszuholen?
Es gibt noch weitere Varianten, die ich noch nicht gemacht habe. Zum Beispiel das Pooling, wo man sich dann auch aktiv mit anderen zusammenschließt und dann auch wie so eine Art Sprecher hat, um dann ein Investment zusammen zu haben und das Geld zusammen wirft. Das hat den Vorteil, dass der Cap Table, die Beteiligungsliste bei dem Startup nachher nicht so lang ist. Allerdings muss man sich in dem Fall auch aktiv selber darum bemühen, wenn man sich bei einem Startup inhaltlich beteiligen möchte. Es ist nicht automatisch so, dass man regelmäßigen Kontakt zum Startup hat.
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Zusammenarbeit mit anderen Business Angels ist zu schauen, wie risikoaffin die jeweiligen Personen sind. Das heißt, welche entsprechenden Herangehensweisen haben sie auch in der Zusammenarbeit mit Startups.“

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Jana Moser: „Pre-Seed bedeutet, dass das Unternehmen sich gerade erst gegründet hat oder sogar noch in Gründung ist. Der Begriff ’seed‘, also sozusagen der Samen, der in den Boden gepflanzt wurde, die Gründung des Unternehmens steht unmittelbar bevor.
Hier sind es oft Einzelpersonen oder auch Gründer, die sich schon zusammengetan haben. Das kann also auch sein, dass 1-2 Gründer noch in der Team-Findungsphase sind, in der sie noch weitere Mitgründer suchen.
In der Seed-Phase ist das Unternehmen schon gegründet, es gibt schon eine Geschäftsidee, man entwickelt sich voran. Es kann aber dabei auch sein, dass das Geschäftsmodell noch einmal komplett geändert wird. Das nennt man dann einen sogenannten ‚Pivot‘. Das ist ganz normal, dass insbesondere ganz am Anfang noch einmal alles umgeworfen wird.
Gerade die Anfangsphase ist also eher eine wildere Phase, in die man sich auch als Business Angel sehr schön einbringen kann. Man muss auch entsprechend Zeit aufwenden, weil der Beratungsbedarf in der Pre-Seed- und Seed-Phase wesentlich höher ist. Deshalb ist es auch angemessen, dass man als Business Angel dafür mehr Anteile am Unternehmen bekommt – gerade, wenn man in der Anfangsphase viel unterstützt hat.
Später, wenn es dann zu den ersten größeren Runden wie Series A oder Series B kommt, die auch mit größeren Investoren oder Unternehmen abgeschlossen werden, dann ist der Beratungsbedarf an den Business Angel meist nicht mehr so groß.“

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Jana Moser: „Also der BAFA-Zuschuss ist eine schöne und einfache Sache. Da füllt man online alle Formalitäten aus. Dabei ist die Reihenfolge wichtig. Als Erstes muss das Startup selber den Antrag zur Förderfähigkeit eingestellt haben. Wenn der Antrag entsprechet durchgegangen ist, dann gibt es eine Nummer von der BAFA, die dann bei einem eigenen Business Angel Antrag eingetragen werden muss.
Dann gibt man alles vorher ein. Es ist auch wichtig, dass alles vor Geldfluss gemacht wird, weil es danach nicht mehr geht. Vorher alles online machen und die Anträge müssen auch noch mal ausgedruckt und hingeschickt werden. Also ein bisschen Papierkram ist dann doch zu erledigen.
Es gilt immer der Eingang bei der Behörde (das ist mein aktueller Stand), wenn es um die entsprechenden Fristen geht. Des Weiteren sind die Wandlungsfristen wichtig, die muss man sich immer wieder vor Augen führen und rechtzeitig handeln. Man wird außerdem immer wieder von der BAFA angeschrieben, ob die Beteiligung noch bestand hat.
Es gibt eine Haltefrist von 3 Jahren, also muss man das Startup 3 Jahre im Rahmen einer Beteiligung begleiten. Erst dann kann man das Geld nachher tatsächlich behalten. Die Fördersumme bekommt man unmittelbar nach der Beteiligung. Also im Falle des Wandeldarlehens nicht sofort, sondern erst, wenn die Beteiligung stattgefunden hat. Die muss man nochmal nachweisen und dann bekommt man erst die Fördersumme.
Einige Angels sagen, dass der BAFA-Zuschuss keine große Rolle spielt, weil sie schon andere Beratungsleistungen oder andere geschäftliche Beziehungen zu dem Startup haben. Das führt zu Geldflüssen zwischen dem Startup und dem Investor. Das ist gar nicht so selten, weil viele Angels ihre eigenen Beratungs-, IT-Dienstleistungen oder andere Leistungen gerne über das Startup hebeln wollen. In diesen Fällen kann man den BAFA-Zuschuss nicht bekommen.“

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Jana Moser: „Ich bin bzw. ich war selber Rechtsanwältin und habe damit einen juristischen Hintergrund. Legal Tech ist ein unheimlich spannendes Umfeld. Bei Legal Tech ist es wichtig, dass es mindestens 1-2 Business Angels gibt, die aus der Branche kommen. Denn die Branche ist wirklich sehr eigen. Da meine ich jetzt die Juristen untereinander. Es gibt eine eigene Kultur, eine eigene Art zu sprechen und ein eigenes Netzwerk untereinander.
Die Zielgruppe hat eine entsprechende Verhaltensweise, was aufgrund der Ausbildung so gekommen ist. Als Jurist lernt man eine bestimmte Art und Weise der Kommunikation. Es gibt bestimmte Regeln, wie man sich untereinander verhält und auch wie gearbeitet wird. So ist zum Beispiel der Rechtsbereich noch sehr offline unterwegs. Das ändert sich sehr stark, aber selbst wenn man selber einen bestimmten Eindruck hat, dass man bestimmte Technologien einsetzen könnte, zum Beispiel künstliche Intelligenz, um rechtliche Dinge einfacher zu machen.
Das mag im Sinne des Konsumenten unheimlich sinnvoll sein, aber aus Sicht des Juristen ist es das meistens noch nicht. Die ganz spannenden, fancy Ideen müssen einfach vielfach hinterfragt werden, ob die im Bereich Legal Tech sinnvoll sind. Also deshalb unbedingt einen Juristen mit einbeziehen und die Zielgruppe beachten, die einfach anders denkt.
Das tolle am Legal Tech die juristische Thematik selber. Zum anderen gibt es in der Branche noch unheimlich viel, was man machen kann. Die ganzen modernen Geschichten sind toll, aber im Juristischen Bereich sind wir noch ganz weit von diesen disruptiven Ideen entfernt. Die Herausforderung ist hier, den Juristen und Juristinnen einfach andere Wege aufzuzeigen. Dafür braucht man eben entsprechendes juristisches Wissen und auch das Gefühl dafür, wie weit die Juristerei ist, um Legal Tech auch anzunehmen.“

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Jana Moser: „Ein Wandeldarlehen hat wie gesagt bestimmte Vor- und Nachteile. Der Vorteil eines Wandeldarlehens ist erst mal, dass ich es sofort und ohne Probleme bekommen kann. Ich muss keine großen formellen Dinge erfüllen und ich muss damit vor allem nicht zum Notar. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Ein Wandeldarlehen ist somit ein sehr schnelles und flexibles Finanzinstrument vor allem für Startups, die schnell Liquidität brauchen. Außerdem findet bei einem Wandeldarlehen noch keine Bewertung des Startups statt. Das hat den Vorteil, da es gerade am Anfang sehr schwierig ist zu bestimmen, welchen Wert das Unternehmen hat.
Außerdem ist es möglich, bei Wandeldarlehen eine BAFA-Förderung zu erhalten. Deshalb ist das Wandeldarlehen für die Investoren- und Gründer-Seite interessant.“

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Jana Moser: „Ich glaube, das Thema Startup-Bewertung ist eines der schwierigsten Themen in der Startup-Branche und bei den Investoren. Ich bin selbst erst seit 3-4 Jahren Business Angel und ich habe mich am Anfang versucht, mit dem Thema zu beschäftigen, bin aber auch eher gescheitert.
Ich beschäftige mich damit wie folgt: Ich schaue mir das Geschäftsmodell erst mal an und schaue, was denn generell im Umsatz pro Jahr in einem Unternehmen möglich ist, mit dem Set-up, was sich das Startup vorgestellt hat. Um dann weiter zu überlegen, mit welchen Aufwänden und wie kompliziert ist es da, eine Skalierung hinzubekommen. Wie viel Manpower muss ich da reinstecken, damit ich auch zu höheren Beträgen komme.
Da setze ich dann mit der Bewertung an und überlege, wie viel das Unternehmen im Jahr an Umsatz erbringen kann. Was ist in den nächsten Jahren auch an Skalierung möglich, usw.. Die Millionen- und Milliarden-Bewertung, die man klassisch aus dem Fernsehen kennt, damit hat ein Business Angel in der Pre-Seed- oder Seed-Runde nichts zu tun.
Dementsprechend sollte man sich auch hier nicht von Startups blenden lassen, die sagen, dass sie 2-3 Millionen in der Pre-Seed- oder Seed-Runde Wert sind.“

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Jana Moser: „Wenn man keine juristische Beratung hat, die gerade für Startups sehr teuer ist, lohnt es sich, auf die Standardverträge und GESSI-Verträge zurückzugreifen. Da sind die Verträge einfach Standard und die Regelungen sind ausgewogen.
Es kann aber auch sein, dass man bei Frühphasen-Investments auf andere Co-Investoren trifft, die ihre eigenen Vorlagen anbieten. Und dann wird es schwer, wenn die vor allem sehr finanzstark sind, dass es schwierig ist, sich auf ausgewogene Vorlagen zu einigen. Das führt häufig dazu, dass es einseitige Vorlagen sind und die allgemeinen GESSI-Vorlagen nicht mehr funktionieren.
Jeder Business Angel kann aber auch die GESSI-Vorlagen zurückgreifen. Jeder hat natürlich seine eigenen Präferenzen und Erfahrungen. Die kann man aber auch entsprechend anpassen und das ist kein Problem. Es ist auf jeden Fall eine gute Quelle, weil die auch immer aktualisiert werden.“

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Jana Moser: „Ein Wandeldarlehen hat allerdings auch einige Nachteile. Insbesondere ist ein Problem, dass man eben nur ein Darlehen gegeben hat. Das heißt, ein Business Angel ist in dem Moment nur Vertragspartner des Startups. Das bedeutet, man hat andere Positionen und Rechte, als wenn man richtige Anteile an dem Unternehmen hält. Es gibt zum Beispiel kein gesetzlich festgelegtes Mitspracherecht. Deshalb sollte man darauf achten, ähnliche Mitspracherechte im Wandeldarlehensvertrag zu verankern.
Außerdem sollte man als Business Angel auch darauf achten, dass man sich zu der Wandlung nicht zwingen lässt. Einige Startups bringen dies in den Vertrag mit ein. Das kann große Nachteile für den Angel haben, gerade wenn sich zwischen Darlehensgewährung und Wandlung das Geschäftsmodell ändert und man es als Investor gar nicht mehr unterstützen will.
Ein anderer wichtiger Punkt ist, dass man nicht am Gewinn beteiligt wird, anders als bei einer direkten Beteiligung. Wenn sich zwischen der Gewährung des Darlehens und der Wandlung einige Gewinne entwickelt haben, so hat es Auswirkungen auf die Bewertung und man so gegebenenfalls schlechter dasteht.
Ein weiterer Nachteil beim Wandeldarlehen ist, wenn man eine BAFA-Förderung in Anspruch genommen hat, dass man einen gewissen Zeitdruck hat. Dabei muss man auch die Zeit einplanen, die eine Wandlung in Anspruch nimmt.
Eine Sache kann ich noch ergänzen. Als Business Angel muss man darauf achten, dass die Startups selber wissen, wo ihre Geldflüsse herkommen und was sie mit ihrem Geld machen. Auch das sie wissen, dass sie selber irgendwann wandeln müssen. Viele Startups ruhen sich auf dem Geld aus, was sie bekommen und strecken die Zeit bis zur Beteiligung lange hin.
Dann entsteht zu wenig Druck bei den Startups, weil sie die entsprechende Finanzierungen und das Geld schon haben, aber natürlich niemanden haben, der ihnen ins Geschäft reinredet. Das führt eher dazu, dass man am langen Arm verhungert, wenn man die Zwangswandlung in den Vertrag mit aufnimmt, dann kann es funktionieren, hat aber auch wieder Nachteile.“

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Jana Moser: „Es kann passieren, dass eine gewisse Diskrepanz entsteht und dass die Business Angels unterschiedliche Ziele verfolgen und das Startup auch unterschiedlich unterstützen. So kann es vorkommen, dass ein Angel durch relativ große eigene finanzielle Mittel das Startup sehr stark lenkt, aber nicht im Interesse des Startups. Wenn man sowas nicht vorher rausbekommt und es weiß, dann kann es passieren, dass man als anderer Angel mit vielleicht nicht so viel Kapital, gegebenenfalls weniger Mitspracherecht hat.
Es kann auch sein, dass jemand seine eigene Agenda verfolgt und eigene Ziele verfolgt, die nicht dem Interesse des Startups sind. Zum Beispiel könnten Informationen aus dem Startup gezogen werden, die vielleicht für andere Investitionen wichtig für den Investor sind.“

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Jana Moser: „Ein Wandeldarlehen ist einfach gesagt ein Darlehen, was man einem Startup bzw. einer neu gegründeten Gesellschaft gibt, damit das Darlehn dafür verwendet werden kann, das Startup weiter aufzubauen.
Das Wichtige dabei ist, dass der Zweck des Wandeldarlehens nachher darin besteht, dass man das Darlehen später in eine Beteiligung wandelt, im Wert dieses Darlehensbetrages.
Wandeldarlehen haben Vor- und Nachteile. Es ist wichtig, dass ein Wandeldarlehen im Rang zurücktritt, zum Beispiel hinter anderen Forderungen im Falle einer Insolvenz. Also man muss immer im Kopf behalten, dass es sich dabei um ein Finanzinstrument für Startups handelt, was aber darauf abzielt, in eine Beteiligung umgewandelt zu werden. Das Wandeldarlehen alleine sorgt noch nicht dafür, dass man Anteile an einem Startup bekommt.“
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